Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-166
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Sachverhalt:
Mit dem Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2019 sind die folgenden in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entstanden. Diese Überschreitungen sind von der Gemeindevertretung nachträglich zu genehmigen (§ 95 d Abs. 1 GO).
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 132.348,81 EUR
(siehe Detaildarstellung in der Anlage)
Bei den hier entstandenen Mehraufwendungen handelt es sich vorwiegend um Abschreibungen, die interne Leistungsverrechnung der Niederschlagswassergebühr auf öffentlichen Flächen und die Zuführungen zur Rückstellung für die Entschlammung der Klärteichanlage und der Schmutzwassergebühren.
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlungen insgesamt 17.250,84 EUR
Bei den hier entstandenen Auszahlungen handelt es sich um Auszahlungen aus dem Bereich der Gebäudebewirtschaftung, der Feuerwehr, des Lindenhofs, der Amtsumlage und der Erstattung von Einkommenssteueranteilen.
(siehe Detaildarstellung in der Anlage)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gemäß § 28 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 95 d Abs. 1 GO die Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 132.348,81 EUR und Auszahlungen in Höhe von 17.250,84 EUR, die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2019 entstanden sind nach § 95 d Abs. 1 GO.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage.
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Anlage/n:
-Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Jahresabschluss 2019
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Liste Haushaltsüberschreitungen 2019 zum Jahresabschluss (231 KB) |
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