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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-164  

Betreff: Neubau einer Kindertagesstätte - Entscheidung Trägerauswahl
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
05.07.2022 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Kindertageseinrichtungen - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
05.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Kindertageseinrichtungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 29.03.2022 hat der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschlossen, dass die neue Kita im Umfang von 3 Krippen- und 3 Elementargruppen geplant werden soll, aerdem wurde der Beschluss zur Ausschreibung der Trägerschaft für die neue Kita entsprechend § 13 KiTaG mit der Maßgabe der kirchlichen Ausrichtung gefasst. 

 

Die Ausschreibung wurde auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt / Amt Hörnerkirchen am 31.05.2022 mit einer Abgabefrist bis zum 24.06.2022 bekannt gemacht.

Zeitgleich wurden die Kita Kirchenstraße sowie das Büro der Kirchengemeinde als bisheriger Träger der abgängigen Kita sowie das Büro Lugowska-Naumann als Vertreter der Wabe e.V. auf Grund der formlosen Interessenbekundung vom 19.08.2021 von der Ausschreibung per Mail unterrichtet.

 

Ein Mitarbeiter des Büros Lugowska-Naumann hat telefonisch mitgeteilt, dass die Ausschreibung zur Trägersuche mit einem Wunsch zur kirchlichen Ausrichtung eine Bewerbung der Wabe e.V. als eher unwahrscheinlich erscheinen lässt.

Entsprechende Bewerbungsunterlagen wurden daher auch nicht eingereicht.

 

Im Rahmen der Ausschreibung wurden lediglich Bewerbungsunterlagen der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen abgeben, die dieser Vorlage beigefügt wurden.

 

Insofern sollte das Amt Hörnerkirchen nun eine Entscheidung zur Vergabe der Trägerschaft für die neu zu errichtende Kita treffen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgt jedoch nicht.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß § 8 der Hauptsatzung des Amtesrnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Kindertagesangelegenheiten // Vorberatung

 

Amtsausschuss Hörnerkirchen // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt die Trägerschaft der neu zu errichtenden Kita an die Ev. Luth. Christus-Kirchengemeinde Hohenfelde-rnerkirchen zu übertragen.


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlage/n:

Bewerbung um die Trägerschaft einer neuen Kita in Brande-Hörnerkirchen

Konzeption Stand 06/2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bewerbung um die Trägerschaft einer neuen Kita in Brande-Hörnerkirchen (108 KB)      
Anlage 2 2 Konzeption Stand 06_2022 (658 KB)      

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