Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-146  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung Westerhorn Vorberatung
01.03.2023 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
03.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird dem Finanzausschuss zur Prüfung vorgelegt (§ 95n Abs. 5 GO).

 

Der Jahresabschluss 2018 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 297.364,28 EUR aus.

Jahresüberschüsse sollen gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, sofern der Überschuss nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird.

Ausweislich der Bilanz zum 31.12.2018 verfügt die Gemeinde Westerhorn über keinen auszugleichenden vorgetragenen Jahresfehlbetrag. So kann der Jahresüberschuss in die Ergebnisrücklage oder die Allgemeinen eingebucht werden.

 

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen soll (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik in der ab dem 01.07.2016ltigen Fassung). 

 

Insofern wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ergebnisrücklage zuzuführen, sodass diese auf einen Bestand in Höhe von 950.827,19 EUR anwächst. Die Ergebnisrücklage würde damit knapp 26 % von der Allgemeinen Rücklage betragen und somit den vom Verordnungsgeber vorgezeichneten Rahmen einhalten.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist nach § 4 Abs. 1 lit. b der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn der Finanzausschuss. Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 95n Abs. 5 GO.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2018 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 297.364,28 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Siehe Anlagen.

]


Anlage/n:

-Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2018

-Lagebericht der Gemeinde Westerhorn

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2018 (1195 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht 31.12.2018 (583 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner