Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-146
|
|
Sachverhalt:
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird dem Finanzausschuss zur Prüfung vorgelegt (§ 95n Abs. 5 GO).
Der Jahresabschluss 2018 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 297.364,28 EUR aus.
Jahresüberschüsse sollen gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, sofern der Überschuss nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird.
Ausweislich der Bilanz zum 31.12.2018 verfügt die Gemeinde Westerhorn über keinen auszugleichenden vorgetragenen Jahresfehlbetrag. So kann der Jahresüberschuss in die Ergebnisrücklage oder die Allgemeinen eingebucht werden.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen soll (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik in der ab dem 01.07.2016 gültigen Fassung).
Insofern wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ergebnisrücklage zuzuführen, sodass diese auf einen Bestand in Höhe von 950.827,19 EUR anwächst. Die Ergebnisrücklage würde damit knapp 26 % von der Allgemeinen Rücklage betragen und somit den vom Verordnungsgeber vorgezeichneten Rahmen einhalten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist nach § 4 Abs. 1 lit. b der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn der Finanzausschuss. Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 95n Abs. 5 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2018 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 297.364,28 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen.
]
Anlage/n:
-Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2018
-Lagebericht der Gemeinde Westerhorn
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2018 (1195 KB) | |||
![]() |
2 | Lagebericht 31.12.2018 (583 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76