Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-452  

Betreff: Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Kenntnisnahme
30.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Verwaltungshaushalt

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes ist mit jeweils 1.162.700 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 mit Wirkung ab 01. Januar 2008 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2009 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 460.000 EUR ermittelt.

 

Die Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen reduzieren sich insbesondere als Folge der Eingliederung des Amtsbauhofes in den Bauhof der Stadt Barmstedt gegenüber 2009 um 73.800 EUR auf 168.000 EUR. Erstmals für ein ganzes Jahr berücksichtigt sind die Personalausgaben für die 2009 neu eingestellte sozialpädagogische Kraft für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen sowie für die Jugendarbeit. Die Gesamtzahl der Stellen vermindert sich gegenüber 2009 um 2 auf 3,97. Auf den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010 wird insoweit verwiesen.

 

Durch die Eingliederung des Bauhofes in den Bauhof der Stadt Barmstedt entfallen ab 2010 die Einnahmen und Ausgaben für den Bauhof. Statt dessen sind Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Barmstedt für die Inanspruchnahme des dortigen Bauhofes zu zahlen. Inhaltlich wird insoweit auf den diesbezüglichen öffentlichen-rechtlichen Vertrag verwiesen.

 

Der Anteil des Amtes Hörnerkirchen an den Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen des SGB II ist mit 60.000 EUR veranschlagt.  

 

Die Umlage für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen wird auf 277.800 EUR festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Auswirkungen:

 

Bokel

44.695,54

Brande-Hörnerkirchen

125.835,15

Osterhorn

27.848,76

Westerhorn

79.420,54

Summe

277.799,99

 

Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.  

 

Die Amtsumlage wird in Höhe von 636.500 EUR erhoben. Der Umlagesatz beträgt 21,55 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Anteile:

 

Bokel

103.799,02

Brande-Hörnerkirchen

260.506,31

Osterhorn

65458,77

Westerhorn

206.999,39

Summe

636.763,49

 

Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.  

  

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 25.600 EUR. Nach Abzug des Pflichtbetrages in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen in Höhe von 10.500 EUR verbleibt ein freier Finanzspielraum von 15.100 EUR.

 

Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes ist mit jeweils 25.600 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Nach den umfangreichen Investitionen des Jahres 2009 im Schul- sowie im Kindertagesstättenbereich sind 2010 nur wenige Maßnahmen veranschlagt. 

 

Für die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen sind 5.000 EUR veranschlagt. Weitere 5.000 EUR werden für Baumaßnahmen an der Schule bereitgestellt.

 

Die Grunderwerbskosten für das KiTa-Grundstück Küsterkoppel sind mit 5.100 EUR veranschlagt. Hierbei handelt es sich um die ratenweise Zahlung des bisher gestundeten Betrages.

 

Die Aufnahme von Krediten sowie die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2010 sind entbehrlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist wie in den Vorjahren unverändert auf 250.000 EUR festgesetzt.

Formularbeginn

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt

1.      die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 und

2.      das Investitionsprogramm für die Jahre 2008 bis 2013

gemäß Entwürfe vom 17. November 2009.

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 Kenntnis.

Anlage/n:

Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2010 vom 17. November 2009.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Haushaltssatzung 2010 (39 KB) PDF-Dokument (99 KB)    
Anlage 2 2 2 - Amtsumlage 2010 - vorläufige Berechnung (39 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Anlage 3 3 3 - Schulumlage 2010 (89 KB) PDF-Dokument (37 KB)    
Anlage 4 4 4 - Gesamtplan 1 - Zusammenfassung Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen (235 KB)      
Anlage 5 5 5 - Gesamtplan 2 - Haushaltsquerschnitt (242 KB)      
Anlage 6 6 6 - Gesamtplan 3 - Gruppierungsübersicht (269 KB)      
Anlage 7 7 7 - Gesamtplan 4 - Finanzierungsübersicht (232 KB)      
Anlage 8 8 8 - Einzelpläne (340 KB)      
Anlage 9 9 9 - Investitionsprogramm (244 KB)      
Anlage 10 10 10 - Finanzplan (250 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner