Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-118
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 7 „Wohngebiet südlich Seestraße“ und der 2. Änderung des F-Planes für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ soll ein Straßenname für die zukünftig neu erschlossene Straße festgelegt werden.
Die Idee ist es einen Namen zu wählen, der mit der örtlichen Lage assoziiert wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 1 a Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt folgenden Straßennamen für das „Wohngebiet südlich Seestraße“:
a) Seeweg Nr. 1 - 5
b) Seestraße Nr. 2c – g
c) Stieglitzweg Nr. 1 – 5
d) Kiebitzweg Nr. 1 - 5
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76