Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-107
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Sachverhalt:
Im Rahmen des Berichtswesens ist über den Zweckverband kommunit zu berichten. Die Stadt Barmstedt ist seit 2015 Mitglied im IT-Zweckverband kommunit.
Als Anlage sind die Beschlussvorlagen des IT-Zweckverband kommunit zu den Wirtschaftsplänen 2020, 2021, 2022 beigefügt. Die zugrundeliegenden Wirtschaftspläne selbst sind von kommunit als nicht-öffentlich eingestuft.
Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 (Bericht des Wirtschaftsprüfers) wurde am 14.05.2022 vorberaten und wird der nächsten Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Kenntnisnahme // § 8a Hauptsatzung und § 1a Zuständigkeitsordnung
Anlage/n:
- Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan 2020
- Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan 2021
- Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan 2022
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan 2020 (93 KB) | |||
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2 | Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan 2021 (129 KB) | |||
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3 | Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan 2022 (131 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
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