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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-448  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2010 mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
01.12.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2010 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht. Außerdem sind die Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds vom 08. Mai 2008, der Erlass des Innenministeriums vom 30. Juni 2009 mit Hinweisen und Empfehlungen zur Ausschöpfung der Einnahmenquellen und zur Begrenzung der Ausgaben sowie ein Fachaufsatz zur Unternehmenssteuerreform 2008 beigefügt. 

 

Verwaltungshaushalt

 

Der Verwaltungshaushalt ist mit jeweils 530.200 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Der Ausgleich kann jedoch nur durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 11.000 EUR erreicht werden. Die Ursachen liegen in den zu erwartenden Einnahmenausfällen aufgrund des Konjunktureinbruchs als Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B werden mit 12.300 EUR (2.200 EUR mehr als 2009) bzw. 45.100 EUR (- 100 EUR) veranschlagt. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 6.000 EUR um 1.000 EUR höher veranschlagt als 2009. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer vermindert sich gegenüber 2009 um 24.100 EUR auf 110.200 EUR. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer vermindert sich gegenüber 2009 geringfügig um 100 EUR auf 13.200 EUR. Die Ausgleichsleistungen nach § 31 a Finanzausgleichsgesetz steigen um 400 EUR auf 13.700 EUR. Bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen ist gegenüber 2009 mit Mindereinnahmen von 25.000 EUR zu rechnen. Es ist zu erwarten, dass der Kreis Pinneberg den Umlagesatz für die Erhebung der Kreisumlage von derzeit 37,75 % anhebt. In der Haushaltsplanung wird vorsorglich mit einem Hebesatz von 39,00 % kalkuliert. Dies führt zu einer Mehrbelastung von rd. 3.800 EUR.

 

Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 wird die Schulumlage auf insgesamt 277.800 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 27.000 EUR, das sind 1.000 EUR mehr als 2009.

 

Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 44.100 EUR ergibt sich im Vergleich mit den Planzahlen 2009 ein Mehraufwand von 7.400 EUR.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf 33.600 EUR, davon entfallen 25.500 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 8.100 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.

 

Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ ist in sich ausgeglichen. Aufgenommen ist die Entschlammung der Klärteiche mit zu erwartenden Kosten von rd. 42.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt mit 8.000 EUR durch eine Entnahme aus der hierfür vorgesehenen Rücklage, einer Entnahme in Höhe von 14.000 EUR aus der Gebührenausgleichsrücklage und einer Entnahme von 20.000 EUR aus der allgemeinen Rücklage. Ebenfalls neu veranschlagt ist die Erstellung eines Kanalkatasters mit voraussichtlichen Kosten von rd. 25.000 EUR. Mit einem anteiligen Betrag von 21.000 EUR wird die Finanzierung durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sichergestellt. Die Restfinanzierung von 4.000 EUR erfolgt aus Mitteln des Abwasserhaushalts.

 

Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 auf 636.500 EUR festgesetzt. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig 65.500 EUR (+ 500 EUR mehr als 2009). Der Umlagesatz beträgt 21,55 %.

 

Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt ist mit 11.000 EUR veranschlagt. Dieser Betrag entspricht der Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen.

 

Der noch im Kernhaushalt 2009 für die Folgejahre prognostizierte kontinuierliche Anstieg des freien Finanzspielraumes ist durch die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht mehr möglich. Festzustellen ist nunmehr eine gegenläufige Entwicklung in den negativen Bereich:  

 

 

Freier Finanzspielraum

 

2010

2011

2012

2013

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

 

 

 

 

 

Kernhaushalt 2010

0

- 4

- 2

- 28

Kernhaushalt 2009

42

52

60

k. A.

Haushaltsverschlechterung

- 42

- 56

- 62

 

 

Zu den Haushaltsjahren 2010 und 2011 ist anzumerken, dass zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts Mittel der allgemeinen Rücklage in Höhe von 11.000 EUR bzw. 18.000 EUR eingesetzt wurden. Um diese Beträge fallen die vorstehenden Haushaltsverschlechterungen dem Grunde nach noch entsprechend höher aus.

 

Bei Durchsicht des Verwaltungshaushalts ist festzustellen, dass die Ausgabeansätze durchweg sehr knapp kalkuliert sind. Ein nennenswertes Einsparpotential wird nicht gesehen. Von daher sollten Beschlüsse zur Verbesserung der Einnahmesituation herbeigeführt werden. Damit könnte gleichzeitig die Grundvoraussetzung für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds geschaffen werden. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass in dem Haushaltsjahr der Antragstellung die Hebesätze für die Grundsteuer A auf mindestens 330 Prozent und für die Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer auf mindestens 350 Prozent festgesetzt sind. In der Gemeinde Osterhorn sind die Hebesätze für die Grundsteuer A zurzeit auf 330 v. H., für die Grundsteuer B ebenfalls auf 330 v. H. und für die Gewerbesteuer auf 350 v. H. festgesetzt.

 

Grundsteuer A

Der Hebesatz ist zurzeit in Höhe des nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds geforderten Mindesthebesatzes festgesetzt. Da aber die Hebesätze für die Grundsteuern A und B in gleicher Höhe festgesetzt sind, sollte analog dem nachfolgenden Vorschlag zur Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf ebenfalls 350 v. H. in Erwägung gezogen werden. Das jährliche Steueraufkommen würde sich dadurch um rd. 700 EUR auf 13.000 EUR erhöhen

 

Grundsteuer B

Eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 350 Prozent würde zu einer Erhöhung des Steueraufkommens um rd. 2.700 EUR auf insgesamt 47.800 EUR führen.

 

Für die Steuerpflichtigen würden sich im Einzelnen folgende maximale Mehrbelastungen ergeben:

 

Höhe der Messbeträge

Objekte

max. Mehrbelastung p. a.

 

 

 

bis 50,00 EUR

36

10,00 EUR

von 50,01 EUR bis 100,00 EUR

37

20,00 EUR

von 100,01 EUR bis 150,00 EUR

30

30,00 EUR

von 150,01 EUR bis 200,00 EUR

7

40,00 EUR

von 200,01 EUR bis 250,00 EUR

3

50,00 EUR

über 250,00 EUR bis 2.254,08 EUR Höchstbetrag

6

450,82 EUR

Gesamtzahl Objekte in der Veranlagung

119

 

 

Der Hebesatz von zurzeit 350 v. H. entspricht dem Mindesthebesatz nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds von 350 v. H. Von daher besteht in Bezug auf die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen kein Handlungsbedarf.

 

Berücksichtigt werden sollten ggf. die sich aus der Unternehmenssteuerreform 2008 ergebenden Auswirkungen. Danach kann die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 v. H. in voller Höhe von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Für die Steuerpflichtigen verändert sich die Steuerlast damit erstmal nicht. Durch die niedrigere Besteuerungsgrundlage für die Festsetzung des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer ergibt sich aber eine Entlastung. Auf den beigefügten Fachaufsatz zur Unternehmenssteuerreform 2008 wird insoweit verwiesen.

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Entlastungswirkung bei Personenunternehmen bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 v. H. am größten ist. Ein Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 380 v. H. ist daher für Personenunternehmen vorteilhafter als ein niedrigerer Gewerbesteuerhebesatz.

 

Kapitalgesellschaften zahlen hingegen bei höheren Gewerbesteuerhebesätzen generell mehr Gewerbesteuer. Allerdings profitieren sie durch die weit reichenden Entlastungen der Unternehmenssteuerreform. Zudem könnte überlegt werden, ob eventuelle Mehrbelastungen etwa durch kommunale Wirtschaftsförderung kompensiert werden können.  

 

Für Kommunen, deren Unternehmensstruktur weit überwiegend Personenunternehmen aufweist, wird daher ein Gewerbesteuerhebesatz von 380 v. H. empfohlen. Dadurch steigt das Steueraufkommen der Kommunen und gleichzeitig werden die ansässigen Personenunternehmen größtmöglich entlastet, während die steigende Belastung bei Kapitalgesellschaften gerechtfertigt ist bzw. kompensiert werden kann.

 

Für die Gemeinde Osterhorn würde sich auf Basis der Vorauszahlungsbescheide zur Gewerbesteuer 2009 eine Mehreinnahme von rd. 600 EUR ergeben. Gewerbesteuervorauszahlungen für 2009 leisten zurzeit 2 Personenunternehmen (anteiliges Steueraufkommen = rd. 6.900 EUR) und 1 Kapitalgesellschaft.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf vom 16. November 2009 berücksichtigt eine eventuell zu beschließende Anhebung der Realsteuerhebesätze nicht.

 

Vermögenshaushalt

 

Der Vermögenshaushalt ist mit 86.000 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ebenfalls ausgeglichen.

 

Für Beschaffungsmaßnahmen der Freiwilligen Feuerwehr sind wie im Vorjahr 1.000 EUR veranschlagt.

 

Die Einnahmeerwartung aus Kanalanschlussbeiträgen beläuft sich auf 900 EUR.

 

Für ggf. zu tätigenden Grunderwerb sind vorsorglich 100 EUR veranschlagt.

 

Der Vermögenshaushalt 2010 ist insbesondere geprägt durch verschiedene Rücklagenentnahmen, die zum größten Teil an den Verwaltungshaushalt abgeführt werden. Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht dies im Einzelnen:

 

 

Allgemeine Rücklage

Entschlammungsrücklage

Gebühren-ausgleichsrücklage

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

Stand 31.12.2009

73.000

8.000

14.000

 

 

 

 

Ausgleich Verwaltungshaushalt

- 11.000

 

 

Entschlammung Klärteiche

- 20.000

- 8.000

- 14.000

Ausgleich Abwasserhaushalt

- 21.000

 

 

 

 

 

 

Stand 31.12.2010

21.000

0

0

 

Formularbeginn

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2013 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 Kenntnis.

Anlage/n:

Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2010,

Haushaltserlass 2010,

Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds,

Erlass des Innenministeriums zur Haushaltskonsolidierung,

Fachaufsatz zur Unternehmenssteuerreform 2008.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Haushaltserlass 2010 (107 KB)      
Anlage 1 2 Richtlinien Kommunaler Bedarfsfonds (1859 KB)      
Anlage 2 3 Haushaltskonsolidierung - Erlass Innenministerium 30.06.2009 (85 KB) PDF-Dokument (245 KB)    
Anlage 3 4 Engl Unternehmensteuerreform (95 KB)      
Anlage 5 5 1 - Haushaltssatzung 2010 (37 KB) PDF-Dokument (91 KB)    
Anlage 6 6 2 - Gemeinde Osterhorn - Freier Finanzspielraum (76 KB) PDF-Dokument (120 KB)    
Anlage 7 7 3 - Osterhorn 2010, Gesamtplan 1 - Zusammenfassung Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen (235 KB)      
Anlage 8 8 4 - Osterhorn 2010, Gesamtplan 2 - Haushaltsquerschnitt (242 KB)      
Anlage 9 9 5 - Osterhorn 2010, Gesamtplan 3 - Gruppierungsübersicht (269 KB)      
Anlage 10 10 6 - Osterhorn 2010, Gesamtplan 4 - Finanzierungsübersicht (232 KB)      
Anlage 11 11 7 - Osterhorn 2010, Einzelpläne (315 KB)      
Anlage 12 12 8 - Osterhorn 2010, Investitionsprogramm (242 KB)      
Anlage 13 13 9 - Osterhorn 2010, Finanzplan (250 KB)      

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