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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-055  

Betreff: Ernennung und Vereidigung des wiedergewählten Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Amt für Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.08.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Herr Nils Hammermann wurde am 01. Juli 2007 für eine Amtszeit von 6 Jahren zum Bürgermeister der Stadt Barmstedt wiedergewählt. Gemäß § 63 in Verbindung mit § 57 c Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) ist der Bürgermeister vom Bürgervorsteher zu vereidigen. Die Vereidigung erfolgt nach vorheriger Aushändigung der Ernennungsurkunde in öffentlicher Sitzung der Stadtvertretung. Auch bei Wiederwahl muss eine neue Vereidigung erfolgen, da das bestehende Beamtenverhältnis nicht fortgesetzt, sondern ein neues begründet wird.

 

Der Bürgermeister leistet den Beamteneid gemäß § 74 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG):

 

„Ich schwöre, Verfassung und Gesetz zu beachten und meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe“.  

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Der Bürgervorsteher spricht die Eidesformel vor, der Bürgermeister spricht sie nach und erhebt dabei die rechte Hand.    

 

 

In Vertretung:

 

 

 

 

 

 

(Schönfelder)

Erster Stadtrat

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