Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-102
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Sachverhalt:
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird dem Finanzausschuss zur Prüfung vorgelegt (§ 95n Abs. 5 GO).
Der Jahresabschluss 2015 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 301.704,59 EUR aus. Jahresfehlbeträge sollen nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Die Schlussbilanz der Gemeinde Westerhorn weist zum 31.12.2015 eine Ergebnisrücklage in Höhe von 733.930,84 EUR aus.
Eine Deckung des Jahresfehlbetrages ist somit durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage möglich. Nach Umbuchung würde die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von 432.226,25 EUR aufweisen.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 301.704,59 EUR durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage zu decken.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Gemäß § 4 Abs. 1 lit. b ist der Finanzausschuss der Gemeinde Westerhorn vorberatend zuständig. Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Westerhorn nach § 28 Satz 1 i.V.m. § 95n Abs. 5 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2015 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 301.704,59 EUR wird durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen.
Anlage/n:
-Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2015
-Lagebericht der Gemeinde Westerhorn
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2015 (1185 KB) | |||
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2 | Lagebericht 31.12.2015 (358 KB) |
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