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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-101  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Westerhorn Vorberatung
01.03.2023 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
03.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird dem Finanzausschuss zur Prüfung vorgelegt (§ 95n Abs. 5 GO).

 

Der Jahresabschluss 2014 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 184.207,88 EUR aus.

Jahresüberschüsse sollen gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, sofern der Überschuss nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird.

Ausweislich der Bilanz zum 31.12.2014 verfügt die Gemeinde Westerhorn über keinen auszugleichenden vorgetragenen Jahresfehlbetrag. So kann der Jahresüberschuss in die Ergebnisrücklage oder die Allgemeinen eingebucht werden.

 

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Ergebnisrücklage höchstens 25 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen soll (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik in der gültigen Fassung bis 30.06.2016).

 

Insofern wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss in vollerhe der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Die Ergebnisrücklage würde damit 20 % von der Allgemeinen Rücklage betragen und somit den vom Verordnungsgeber vorgezeichneten Rahmen einhalten.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist nach § 4 Abs. 1 lit. b der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn der Finanzausschuss. Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 95n Abs. 5 GO.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2014 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 184.207,88 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Siehe Anlagen.]


Anlage/n:

-Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2014

-Lagebericht der Gemeinde Westerhorn

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2014 (1156 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht 31.12.2014 (285 KB)      

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