Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-095
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Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerhorn hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 09.04.2022 Herrn Mathias Bruhn zum stellv. Wehrführer gewählt.
Nach § 11 Absatz 3 Brandschutzgesetz (BrSchG) bedarf die Wahl der Zustimmung der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn. Der Kreis Pinneberg ist als Aufsichtsbehörde über die Zustimmung anschließend zu informieren.
Die Überreichung der Ernennungsurkunde sowie die Vereidigung des neu gewählten stellvertretenden Wehrführers erfolgt nach Zustimmung der Gemeindevertretung durch den Bürgermeister. Der stellvertretende Wehrführer wird dann offiziell für die Dauer von sechs Jahren durch den Bürgermeister in sein Amt eingeführt.
Der Bürgermeister nimmt Herrn Mathias Bruhn, nach der Aushändigung der Ernennungsurkunde, den Eid ab.
„Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten um meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe“. (Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Abschließend zuständig ist gem. § 28 GO die Gemeindevertretung Westerhorn.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Haushaltsmittel für die Aufwandsentschädigung des stellv. Wehrführers sind im Haushaltsjahr 2022 auf dem Produktsachkonto 126010.542100 vorhanden.]
Anlage/n:
Niederschrift über die Vereidigung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Wahl des stellv. Wehrführers Westerhorn (Niederschrift) Vereidigung 2022 (103 KB) |
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