Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-088
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Sachverhalt:
Im Zuge der Planungen für den EDEKA-Markt in der August-Christen-Straße wurde auch
die geplante Schulerweiterung nochmals überdacht. Eine Fläche auf dem EDEKA-Gelände kommt jedoch nicht in Frage, da dort die Feuerwehrumfahrung freigehalten werden muss und die Zulieferung für einen späteren Marktbetrieb benötigt wird. Nach Begehung der Fläche schlägt die Verwaltung nunmehr vor, das Gebäude vor den heutigen Eingang des Gebäudes B zu platzieren und den heutigen Eingangsbereich als Eingang und Fahrstuhlbereich umzufunktionieren. Weitere Funktionsflächen im Außenbereich werden, bis auf 5 Stellplätze, nicht benötigt. Vorgesehen ist eine zweigeschossige Bauweise auf einer Grundfläche von ca. 500 qm. Ein Übersichtsplan ist in der Anlage beigefügt.
Die Kostenermittlung erfolgte auf Grundlage der Kostenermittlung von Herrn Dr. Reimers für eine zweigeschossige Bebauung. Aufgrund der derzeitigen Preisentwicklung ist eine genaue Schätzung der Kosten jedoch nicht möglich. In den Kosten wurde eine Teuerung gem. Baupreisindex in Höhe von 15,3 %, für die Zeit vom Februar 2021 bis Februar 2022,mit eingerechnet. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf ca. 3.236.308,-- €, mit Mehrwertsteuer 3.851.207,-- €.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass mehrgeschossige Bauten den eingeschossigen immer vorzuziehen sind, da weniger Platzverbrauch (in diesem Fall der Erhalt der Stellplatzanlage) und geringerer Energieverbrauch durch ein kompakteres Gebäude entstehen. Durch eine geringere Boden- und Dachaußenfläche, die immer wesentlich höher gedämmt werden müssen als Zwischendecken, ist außerdem eine Einsparung gegeben. Diese Einsparungen werden aber wahrscheinlich durch ein notwendiges Treppenhaus und den erforderlichen Fahrstuhl wieder neutralisiert werden. Grundsätzlich gilt jedoch, je mehr Geschosse, desto höher die Einsparungen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Beschlussvorbereitung durch den Bauausschussgem. § 1e Zuständigkeitsordnung
Abschließende Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, den notwendigen Schulanbau im Bereich des heutigen Schuleinganges zu Gebäude B, als zweigeschossigen Anbau, durchzuführen.
Beschlussvorschlag für die Veröffentlichung nicht-öffentlicher Beschlüsse:
Die Stadtvertretung beschließt, den notwendigen Schulanbau im Bereich des heutigen Schuleinganges zu Gebäude B, als zweigeschossigen Anbau, durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Baukosten nach grober Schätzung rd. 3.850.000 €]
Anlage/n:
Übersichtsplan
Gez.: Dieckmann!
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Anlagen: | |||||
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1 | Schulerweiterung GSS (1147 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76