Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-073
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Sachverhalt:
Die als Behördliche Datenschutzbeauftragte bestellte Frau Roßmann hat den als Anlage beigefügten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt.
Auszüge hieraus lauten:
Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt immer noch erhebliche Aufwände und auch Unsicherheiten mit sich. Die Rechtslage ist aufgrund umfangreicher neuer und nicht einheitlicher Stellungnahmen von Aufsichtsbehörden und einer stetig wachsenden Rechtsprechung komplex und nicht immer zweifelsfrei zu klären.
Im Berichtszeitraum ist keine Sanktion durch eine Aufsichtsbehörde oder ein Gericht zum Nachteil der Stadt verhängt worden und keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden.
kommunit bietet nunmehr das Schulungstool Proofpoint an, welches ich empfehle. Damit ist eine konstante Sensibilisierung der Mitarbeitenden in der Stadt möglich.
[Anmerkung: die Plattform wurde am 25.03.2022 in Betrieb genommen.]
Die Erstellung der Verarbeitungsverzeichnisse im Jahr 2021 ist außerplanmäßig nicht durchgeführt worden und muss nunmehr im Jahr 2022 abgeschlossen werden.
Ausblick auf den nächsten Berichtszeitraum
Es ist geplant die Aufnahme der Verarbeitungstätigkeiten im Jahr 2022 fertigzustellen. […] Das Datenschutzhandbuch muss fertiggestellt und die Homepage der Stadt überarbeitet werden. Ich plane im letzten Quartal des Jahres 2022 eine Überprüfung des Standes des Datenschutzes anhand von Checklisten um etwaig notwendige Komplettierungen des Datenschutzhandbuchs zu initiieren.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Kenntnisnahme
Anlage/n:
20220311 BDSB Tätigkeitsbericht 2021
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1 | 20220311 BDSB Tätigkeitsbericht 2021 (781 KB) |
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