Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-067
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Sachverhalt:
Das Amt Hörnerkirchen ist durch die Aufgabenübertragung der Gemeinden Träger der Aufgabe der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die die Grundschule in Hörnerkirchen besuchen.
Die Aufgabe der Schülerbeförderung umfasst in der Regel auch den Aufgabenbereich des Schülerfahrkartenverfahrens, d.h. insbesondere den Vertragsabschluss mit dem Beförderungsunternehmer, die Antragsbearbeitung, Bescheiderstellung, Bestellung sowie Ausgabe der Schülerfahrkarten und Ersatzfahrkarten.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat in Abstimmung mit den Kreisen Segeberg und Stormarn
zum Schuljahr 21/22 eine zentrale Stelle „Schülerfahrkarten“ gegründet und ist seit dieser Zeit für die genannten Kreise und deren kommunale Schulträger für alle Belange der Schülerfahrkarten-beantragung, -bewilligung, -bestellung und -abrechnung zentral zuständig.
Hierfür wurde das gesamte Antragsverfahren sowie die weiteren Schritte wie z.B. der Bescheiderstellung oder Fahrkartenbestellung in einem neuen, eigens für die Kreise erstellten Softwareprodukt abgebildet.
Auf Basis dieser Strukturen hat der Kreis Pinneberg beschlossen, Vorbereitungen zum Beitritt dieser Verwaltungsgemeinschaft zu treffen und allen Schulträgern das Angebot zu unterbreiten, die Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens unentgeltlich im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Kreis Pinneberg und in einem zweiten Schritt an die o.g. zentrale Stelle zu übertragen.
Die Grundschule in Hörnerkirchen besitzt derzeit einen eigenen Schulbus. Demnach besitzt aktuell kein/e Schüler/in eine Schülerfahrkarte. Es werden die jährlichen Kosten des Schulbusses mit dem Kreis Pinneberg abgerechnet. Die Kosten tragen zu 2/3 der Kreis Pinneberg und zu 1/3 das Amt Hörnerkirchen.
Nach Rücksprache mit dem Kreis Pinneberg bleibt dieses Verfahren weiterhin bestehen. Die Vereinbarung sollte aus Sicht des Kreises dennoch abgeschlossen werden, um für den möglichen Fall, dass es keinen Schulbus mehr gibt, vorbereitet zu sein.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Das Amt Hörnerkirchen ist durch die Aufgabenübertragung der Gemeinden für die Schülerbeförderung zuständig.
Amtsausschuss / Entscheidung
Beschlussvorschlag a):
Das Amt Hörnerkirchen überträgt die Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung gem. Anlage 1 auf den Kreis Pinneberg und stimmt einer weiteren Übertragung dieser Aufgabe auf Dritte bzw. die Übertragung der Bearbeitungszuständigkeit auf Dritte zu.
Das bisherige Verfahren mit dem Schulbus bleibt unverändert bestehen. Sollte die Schülerbeförderung mit einem eigenen Schulbus irgendwann nicht mehr erfolgen, wird die Aufgabe der Schülerfahrkarten durch die geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung automatisch vom Kreis Pinneberg übernommen.
Beschlussvorschlag b):
Das Amt Hörnerkirchen überträgt die Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens nicht auf den Kreis Pinneberg. Das bisherige Verfahren mit dem Schulbus bleibt unverändert bestehen. Das Amt Hörnerkirchen ist weiterhin der Träger der Schülerbeförderung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Aufgabenübertragung erfolgt unentgeltlich.
Anlage/n:
-Mustervertrag OLAV mit dem Kreis Pinneberg
-E-Mail Verkehr Kreis Pinneberg (nichtöffentlich)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vertragsentwurf Aufgabenübertragung_Schulträger_KreisPI (224 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de