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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-064  

Betreff: Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe Öffentlich-rechtlicher Vertrag Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der Verwaltung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Schutz, Mark
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
29.03.2022 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Personalkosten für das Jahr 2021 über die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der Verwaltung auf Grundlage der Neufassung der Durchführungsvereinbarung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau wurden ermittelt.

 

r das Amt Hörnerkirchen wurde ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 43.658,57 EUR für die Bereiche ehrenamtliche Behindertenbeauftragte, das Archiv und das Standesamt festgesetzt. Diese Aufwendungen wurden bisher innerhalb der Personalkostenabrechnung gemäß des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen verrechnet. Um zukünftig auch diese Kosten transparent darzustellen, soll das Produktsachkonto 111032.545200 außerplanmäßig mit den entsprechenden Mitteln belastet werden.

 

Die Mittel vom bisherigen Produktsachkonto 111032.545201 sind bereits ausgeschöpft.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen erteilt die Genehmigung zur Leistung der

außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 43.658,57 gem. § 82 GO.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es werden bei den Ergebnis- und Finanzkonten Mittel in Höhe von 43.658,57 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung erfolgt über flüssige Mittel.


 

 

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