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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-063  

Betreff: AktivRegion Holsteiner Auenland - Förderperiode 2023-2027
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, Marcel
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
29.03.2022 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Amt Hörnerkirchen ist Mitglied in der AktivRegion Holsteiner Auenland, eine der 22 AktivRegionen im Land Schleswig-Holstein. In den vergangenen Jahren wurden einige Projekte des Amtes und der Amtsgemeinden aus Mitteln der AktivRegion gefördert.

 

Mit allen Mitgliedern wird zurzeit final an einer integrierten Entwicklungsstrategie (IES) für die kommende ELER-Förderperiode (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) für die Jahre 2023-2027 gearbeitet. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist erfolgt. Für die Förderperiode ist erneut die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln erforderlich.

 

Die öffentlichen Kofinanzierungsmittel sind insbesondere erforderlich für das Betreiben der „Lokalen Aktionsgruppe“ (LAG) mit den Bausteinen Regionalmanagement, Sensibilisierungskosten, sonstige Kosten der LAG, die Mitfinanzierung des schleswig-holsteinischen Regionen-Netzwerkes aller LAGn, die Umsetzung von Projekten in privater Trägerschaft, die Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden und transnationalen Projekten, die Umsetzung von regionalen oder themenbezogen Projekten sowie für weitere Kosten der LAG.

 

r die neue Förderperiode ist eine jährliche Kofinanzierung in Höhe von 0,86 € je Einwohner/in erforderlich. Die Kofinanzierungserklärung ist bis zum 31.03.2022 abzugeben. Derzeit erfolgt eine Kofinanzierung im Umfang von 0,65 € je Einwohner/in.

 

Weitere Information zur integrierten Entwicklungsstrategie finden sich auf der Homepage der AktivRegion unter www.aktivregion-holsteinerauenland.de.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Amtsausschuss // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beauftragt den Amtsvorsteher mit der Abgabe der Kofinanzierungserklärung für die Förderperiode 2023-2027/2029 (siehe Anlage).

 

Das Amt Hörnerkirchen bleibt Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion e.V. im Rahmen der ELER-Förderung (2023-2027/2029). Die gemeinsam mit den weiteren Akteuren erarbeitete integrierte Entwicklungsstrategie wird aktiv umgesetzt.

 

An der Bereitstellung der öffentlichen Kofinanzierungsmittel beteiligt sich die Stadt mit einem jährlichen Betrag von

 

0,86 € / Einwohner/in

Dies entspricht 3.476,98 bei 4.043 Einwohner/innen (Stand 31.03.2021).

 

Die Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.

 

Weiterhin ist das Amt bereit, für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit ihrer Beteiligung die erforderliche Mitfinanzierung bereitzustellen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Haushaltsmittel müssen ab dem Haushaltsjahr 2023 auf dem Produktsachkonto 575010.542910 bereitgestellt werden.

 

Die Kofinanzierung erhöht sich von 0,65 € / Einwohner/in (ca. 2.600,- €) auf 0,86 € / Einwohner/in (ca. 3.500,- €). In der vorherigen Förderperiode lag die Kofinanzierung bei 0,50 € / Einwohner/in. 


Anlage/n:

 

Kofinanzierungserklärung Förderperiode 2023-2027/2029

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kofinanzierungserklärung Förderperiode 2023-2027/2029 (29 KB)      

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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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