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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-054  

Betreff: AktivRegion Holsteiner Auenland - Förderperiode 2023-2027
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, Marcel
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
15.03.2022 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Stadt Barmstedt ist Mitglied in der AktivRegion Holsteiner Auenland, eine der 22 AktivRegionen im Land Schleswig-Holstein. In den vergangenen Jahren wurden einige Barmstedter Projekte aus Mitteln der AktivRegion gefördert. Aktuell sind die Projekte Freiflächenkonzept Roissy-en-Brie-Platz und Outdoor-Fitnessanlage im Antragsverfahren.

 

Mit allen Mitgliedern wird zurzeit final an einer integrierten Entwicklungsstrategie (IES) für die kommende ELER-Förderperiode (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) für die Jahre 2023-2027 gearbeitet. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist erfolgt. r die Förderperiode ist erneut die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln erforderlich.

 

Die öffentlichen Kofinanzierungsmittel sind insbesondere erforderlich für das Betreiben derLokalen Aktionsgruppe (LAG) mit den Bausteinen Regionalmanagement, Sensibilisierungskosten, sonstige Kosten der LAG, die Mitfinanzierung des schleswig-holsteinischen Regionen-Netzwerkes aller LAGn, die Umsetzung von Projekten in privater Trägerschaft, die Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden und transnationalen Projekten, die Umsetzung von regionalen oder themenbezogen Projekten sowie für weitere Kosten der LAG.

 

r die neue Förderperiode ist eine jährliche Kofinanzierung in Höhe von 0,86 € je Einwohner/in erforderlich. Die Kofinanzierungserklärung ist bis zum 31.03.2022 abzugeben. Derzeit erfolgt eine Kofinanzierung im Umfang von 0,65 € je Einwohner/in.

 

Weitere Information zur integrierten Entwicklungsstrategie finden sich auf der Homepage der AktivRegion unter www.aktivregion-holsteinerauenland.de.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß § 8a der Hauptsatzung und § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolgen:

 

Hauptausschuss // Entscheidung // § 8a Hauptsatzung und § 1a Zuständigkeitsordnung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beauftragt die Bürgermeisterin mit der Abgabe der Kofinanzierungserklärung für die Förderperiode 2023-2027/2029 (siehe Anlage).

 

Die Stadt Barmstedt bleibt Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion e.V. im Rahmen der ELER-rderung (2023-2027/2029). Die gemeinsam mit den weiteren Akteuren erarbeitete integrierte Entwicklungsstrategie wird aktiv umgesetzt.

 

An der Bereitstellung der öffentlichen Kofinanzierungsmittel beteiligt sich die Stadt mit einem jährlichen Betrag von

 

0,86 € / Einwohner/in

Dies entspricht 8.968,08 € bei 10.428 Einwohner/innen (Stand 31.03.2021).

 

Die Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.

 

Weiterhin ist die Stadt bereit, für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit ihrer Beteiligung die erforderliche Mitfinanzierung bereitzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Haushaltsmittel ssen ab dem Haushaltsjahr 2023 auf dem Produktsachkonto 571011.542910 bereitgestellt werden.

 

Die Kofinanzierung erhöht sich von 0,65 € / Einwohner/in (ca. 6.700,- €) auf 0,86 € / Einwohner/in (ca. 10.500,- €). In der vorherigen Förderperiode lag die Kofinanzierung bei 0,50 € / Einwohner/in.

 


Anlage/n:

 

Kofinanzierungserklärung Förderperiode 2023-2027/2029 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kofinanzierungserklärung Förderperiode 2023-2027/2029 (29 KB)      

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