Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-044
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Sachverhalt:
Das Amt Hörnerkirchen möchte die Kita Kirchenstraße durch einen Neubau an der Schulstraße ersetzen.
Entsprechend des KiTaG ist eine Ausschreibung für einen Träger durchzuführen, sobald eine Kita neu gebaut bzw. erweitert wird.
Damit die Ausschreibung erfolgen kann, sollte zumindest die Gruppenzusammensetzung der künftigen Kita feststehen. Auch für die Planung und Errichtung der Kita muss die Gruppenzusammensetzung bekannt sein.
Der Anlage können die aktuellen Kinderzahlen der vier amtsangehörigen Gemeinden entnommen werden. Die angestrebte Versorgungsquote der einzelnen Altersstufen wurde Seitens der Verwaltung angenommen.
In welchem Umfang und durch welche Gruppenarten die Platzbedarfe unter Berücksichtigung der angestrebten Gemeindeentwicklungen gedeckt werden soll, muss nun entschieden werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgt jedoch nicht.
Zuständigkeiten:
Gemäß § 8 der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Kindertageseinrichtungen // Vorberatung
Amtsausschuss // Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2022. Die Gruppenstruktur hat natürlich Auswirkungen auf die Baukosten sowie auf die Betriebskosten, die über dem Umfang der SKQM-Mittel liegen.
Anlage/n:
Kita Bedarfsberechnung, Stand: 11.02.2022!
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Anlagen: | |||||
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1 | Kita-Bedarfsberechnung 11.02.2022 (367 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76