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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-033  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
16.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf denrgermeister übertragen. Derrgermeister entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt derrgermeisterhrlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.

 

Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 200,00 zu verzeichnen, welches in Form von Geld dem Seniorenbeirat gespendet worden ist.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichen Vertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber Empfänger von Leistungen und Hilfen aus den Spenden sein.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. Zuständigkeitsordnung folgender Ausschuss: Finanzausschuss. Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung.


Beschlussvorschlag:

Die durch den Bürgermeister angenommen Spenden im Jahr 2021 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.


Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Annahme von Spenden erhält die Gemeinde Einnahmen. Eine Auflistung der Spenden ist dem Anhang dieser Vorlage zu entnehmen


Anlage/n:

Spendenliste

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SpendenWesterhorn2021 (316 KB)      

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