Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-033
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 200,00 € zu verzeichnen, welches in Form von Geld dem Seniorenbeirat gespendet worden ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichen Vertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber Empfänger von Leistungen und Hilfen aus den Spenden sein.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. Zuständigkeitsordnung folgender Ausschuss: Finanzausschuss. Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Die durch den Bürgermeister angenommen Spenden im Jahr 2021 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Annahme von Spenden erhält die Gemeinde Einnahmen. Eine Auflistung der Spenden ist dem Anhang dieser Vorlage zu entnehmen
Anlage/n:
Spendenliste
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Anlagen: | |||||
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1 | SpendenWesterhorn2021 (316 KB) |
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