Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-030
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Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.
Für das Jahr 2021 hat die Gemeinde Bokel keine Spenden erhalten.
Die Vorlage ergeht entsprechend nur zu Kenntnis gemäß der Berichtspflicht der GO.
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