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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-030  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Kenntnisnahme
24.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt der Bürgermeisterhrlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.

 

r das Jahr 2021 hat die Gemeinde Bokel keine Spenden erhalten.

 

Die Vorlage ergeht entsprechend nur zu Kenntnis gemäß der Berichtspflicht der GO.


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