Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-024
|
|
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 31.01.2022 hat die Lebenshilfe im Kreis Pinneberg gemeinnützige GmbH vorrangig aufgrund der letztjährigen sowie der anstehenden Tariferhöhung in 2022 eine Anhebung der Elternbeiträge zum 01.08.2022 gemäß vertraglicher Vereinbarung beantragt.
In der zugrundeliegenden Ausgaben- /Kostenstruktur fließen die Personalkosten mit 80 % und die Sachkosten mit 20 % ein, sodass sich eine mittels Dreisatz errechnete Anpassung von 4,95 % ergibt.
Das daraus resultierende Beitragsmodell ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Information zum errechneten Beitragsmodell:
Der Berechnungsfehler aus 2020 wurde in dieser Berechnung berücksichtigt, sodass die anliegende Berechnung eine Abweichung beinhaltet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 8 (1) der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen:
Schul- und Sportausschuss Hörnerkirchen / Vorberatung
Amtsausschuss Hörnerkirchen / Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen genehmigt die Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2022 gemäß Antrag der Lebenshilfe vom 31.01.2022 nach dem beigefügten Beitragsmodell.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
-Geplante Anhebung der Elternbeiträge – Schulkinderbetreuung an der Grundschule Hörnerkirchen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Geplante Anhebung der Elternbeiträge - Schulkinderbetreuung an der Grundschule (802 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de