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Vorlage - VO/2022-021
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Sachverhalt:
Im Förderungsantrag (Anlage 1 der StBauFR SH 2015) wird der aktuelle Bedarf an Städtebauförderungsmitteln für die Gesamtmaßnahme Rantzauer Schlossinsel für das Jahr 2022 beantragt, s. Anlage. Der Antrag kann einmal jährlich bis zum 28. Februar beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes SH (MILIG SH) eingereicht werden. Die Höhe der beantragten Mittel (Bund/Land/Gemeinde) ergibt sich aus den im Integrierten Entwicklungskonzept ISEK aufgeführten Maßnahmen und dem daraus folgenden Kosten- und Finanzierungsplan.
Für das Jahr 2022 werden im Förderungsantrag gemäß Berichtsentwurf 07 VU+ISEK beantragt (ca. Angaben):
Maßnahme 03: Gestaltungsleitfaden für Elemente im Außenraum 8.000,-€
Maßnahme 04: Freiraumplanerischer Wettbewerb für die Insel und ihre Umgebung 90.000,-€
Maßnahme 07: Neubau der Schlossbrücke/ anteilig 100.000,-€ (Anteil Planung 50.000,-€)
Maßnahme 10: Beräumung Schlossgraben anteilig 71.000,- € (Anteil Planung 30.000,-€
Maßnahme 14: Schlossgefängnis-Cafe: Sanierung der WCs –Planung / anteilig 15.000,-€
Maßnahme 18: Verfügungsfond/ anteilig 10.000,-€/a
Maßnahme 19: Fachliche Begleitung für die Auswahl eines Sanierungsträgers 10.000,-€
Maßnahme 20: Einsatz Sanierungsträger anteilig 15.000,-€
Maßnahme 21: Inselmanagement/ anteilig 10.000,-€ /a
Maßnahme 22: Öffentlichkeitsarbeit anteilig 4.500,-€/a.
Für die Maßnahmen 03-14 werden 284.000,-€ beantragt, dies sind B1+B2 Maßnahmen der Vorbereitung, Ordnung und Bauen, der Eigenanteil der Stadt beträgt 1/3.
Für die Maßnahme 18 werden 10.000,-€ beantragt, dies ist eine B2.3.4 Maßnahme des Verfügungsfonds; der private Anteil soll mind. 50 % und max. 50% Fördergelder betragen.
Für die Maßnahmen 19-22 werden 39.500,-€ beantragt, dies sind B3 Maßnahmen der Abwicklung, der Eigenanteil der Stadt beträgt 50% plus 1/3 von 50%.
Es werden im Förderungsantrag 2022 insgesamt gerundet € 333.000,- beantragt.
Der Eigenanteil der Stadt beträgt incl. privat. Anteil geplant gesamt ca. (94.700,-€+ 6.700,-€+26.300,-€) =127.700,-€.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig sind gem. § 8c + 8e der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgende Ausschüsse: Bauen, und Kultur, Schule und Sport.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Sowohl der Bauausschuss als auch der Ausschuss Schule, Sport und Kultur sind hinlänglich in die Thematik eingebunden. Bedingt durch die Terminkette, den Beschluss des Berichtsentwurfes 05 VU+ISEK und um die Frist 28.02.2022 für die Einreichung der Förderungsantrages 2022 beim MILIG einhalten zu können, finden keine weiteren Vorberatungen in Fachausschüssen statt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den Förderungsantrag 2022 gemäß Anlage 1 der StBauFR SH 2015 in Höhe von 333.000,-€ (Bund/Land/Gemeinde) und beauftragt die Verwaltung, diesen fristgerecht beim Ministerium MILIG SH einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2022 eingeplant.
Anlage/n:
Förderungsantrag 2022 (Anlage 1 der StBauFR SH 2015)
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage 1 StBauFR 2015 Antrag final - 03.02.2022 (142 KB) |
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