Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-020
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Sachverhalt:
Der Berichtsentwurf 07 VU+ISEK empfiehlt der Stadt Barmstedt, für die Gesamtmaßnahme Rantzauer Schlossinsel eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB zu beschließen.
Die Erhaltungssatzung ist mit dem aktuellen Berichtsentwurf VU+ISEK beim Ministerium zur Genehmigung einzureichen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht
betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig sind gem. § 8c + 8e der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgende Ausschüsse: Bauen, und Kultur, Schule und Sport.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Sowohl der Bauausschuss als auch der Ausschuss Schule, Sport und Kultur sind hinlänglich in die Thematik eingebunden. Bedingt durch die Terminkette, den Beschluss des Berichtsentwurfes 05 VU+ISEK und um die Frist 28.02.2022 für die Einreichung der Förderungsantrages 2022 beim MILIG einhalten zu können, finden keine weiteren Vorberatungen in Fachausschüssen statt.
Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtvertretung beschließt eine Erhaltungssatzung für die Gesamtmaßnahme Rantzauer Schlossinsel aufzustellen.
2.Die Stadtvertretung beschließt die Erhaltungssatzung gemäß Anlagen
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Erhaltungssatzung
Erhaltungssatzung Plan M1:1000!
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Rantzauer Schlossinsel Erhaltungssatzung gemäß §172 BauGB (103 KB) | |||
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2 | Rantzauer Schlossinsel Erhaltungssatzung Plan M1000 (1170 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76