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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-020  

Betreff: Rantzauer Schlossinsel Erhaltungssatzung §172 BauGB
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dorsch, Renate
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.02.2022 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Berichtsentwurf 07 VU+ISEK empfiehlt der Stadt Barmstedt, für die Gesamtmaßnahme Rantzauer Schlossinsel eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB zu beschließen.

Die Erhaltungssatzung ist mit dem aktuellen Berichtsentwurf VU+ISEK beim Ministerium zur Genehmigung einzureichen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht

betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig sind gem. § 8c + 8e der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgende Ausschüsse: Bauen, und Kultur, Schule und Sport.

 

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

Sowohl der Bauausschuss als auch der Ausschuss Schule, Sport und Kultur sind hinlänglich in die Thematik eingebunden. Bedingt durch die Terminkette, den Beschluss des Berichtsentwurfes 05 VU+ISEK und um die Frist 28.02.2022r die Einreichung der Förderungsantrages 2022 beim MILIG einhalten zu können, finden keine weiteren Vorberatungen in Fachausschüssen statt.


Beschlussvorschlag:

 

1.Die Stadtvertretung beschließt eine Erhaltungssatzung für die Gesamtmaßnahme Rantzauer Schlossinsel aufzustellen.

2.Die Stadtvertretung beschließt die Erhaltungssatzung gemäß Anlagen


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

Erhaltungssatzung

Erhaltungssatzung Plan M1:1000!

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rantzauer Schlossinsel Erhaltungssatzung gemäß §172 BauGB (103 KB)      
Anlage 3 2 Rantzauer Schlossinsel Erhaltungssatzung Plan M1000 (1170 KB)      

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