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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-439  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 für den Bereich Ecke Rosentwiete/ Lindenstrasse
hier: Fassung eines Aufstellungsbeschlusses/ Ausweisung eines Sondergebietes Lebensmittelfachmarkt
Status:öffentlich  
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
26.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beabsichtigt, den Bereich Rosentwiete / Ecke Lindenstraße / Barmstedter Straße mit einem noch aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 11 zu überplanen. Auf einem rund 5.400 m² großen Grundstück soll hier ein Lebensmittelfachmarkt mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m² angesiedelt werden. Diese Fläche entlang der Rosentwiete sollte als Mischgebiet dargestellt werden. Die Durchmischung dieses Bereiches ist im B-Plan als städteplanerisches Ziel darzustellen und mit geeigneten Festsetzungen zu sichern.  Mit der Landesplanungsbehörde ist diese Angelegenheit bereits im Vorwege abgestimmt worden. Bei der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Größenordnung von insgesamt bis zu 800 m² Verkaufsfläche bestehen, auch hinsichtlich des siedlungsstrukturelle integrierten Standortes keine Bedenken. Der Geltungsbereich des zukünftigen B-Planes ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan. Die notwendige Darstellung im Flächennutzungsplan ist im Rahmen der 8. Änderung vorgesehen und wird zeitgleich durchgeführt.

Nach der Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss kann ein noch von der Gemeinde zu bestellender Planer beauftragt werden. Entsprechende Angebote wurden bereits eingeholt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen fasst den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 11 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Rosentwiete / Ecke Lindenstraße / Barmstedter Straße. Die Beschlussfassung ist öffentlich bekanntzumachen. Die betroffenen Anwohner sowie die Träger öffentlicher Belange sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Lageplan / Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich_BPlan11_Hoeki (375 KB)      

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