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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-016  

Betreff: Bestellung eines Wahlvorstandes für die Landtagswahl am 08.05.2022
Status:öffentlich  
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
16.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r die Landtagswahl am 08.05.2022 ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn ein Wahlvorstand zu benennen. Die Gemeinde Westerhorn bildet einen Wahlbezirk. Für den Wahlvorstand sind ein/eine Wahlvorsteher/in, ein/eine stellv. Wahlvorsteher/in, ein/eine Schriftführer/in, ein/eine stellv. Schriftführer/in sowie 4-6 Beisitzer/innen zu benennen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht

betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist gem. § 28 GO die Gemeindevertretung Westerhorn.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn nimmt den Termin der Landtagswahl am 08.05.2022 zur Kenntnis.

r den Wahlvorstand werden folgende Personen benannt:

 

Wahlvorsteher/in:  

Stellv. Wahlvorsteher/in: 

Schriftführer/in:  

Stellv. Schriftführer/in  

Beisitzer/in:   

Beisitzer/in:   

Beisitzer/in:   

Beisitzer/in:   

Beisitzer/in:

Beisitzer/in:


Finanzielle Auswirkunge

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:Keine

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