Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-016
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Sachverhalt:
Für die Landtagswahl am 08.05.2022 ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn ein Wahlvorstand zu benennen. Die Gemeinde Westerhorn bildet einen Wahlbezirk. Für den Wahlvorstand sind ein/eine Wahlvorsteher/in, ein/eine stellv. Wahlvorsteher/in, ein/eine Schriftführer/in, ein/eine stellv. Schriftführer/in sowie 4-6 Beisitzer/innen zu benennen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht
betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gem. § 28 GO die Gemeindevertretung Westerhorn.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn nimmt den Termin der Landtagswahl am 08.05.2022 zur Kenntnis.
Für den Wahlvorstand werden folgende Personen benannt:
Wahlvorsteher/in:
Stellv. Wahlvorsteher/in:
Schriftführer/in:
Stellv. Schriftführer/in
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Finanzielle Auswirkunge
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:Keine
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76