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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-003  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2021 - Zweites Halbjahr (31.12.2021)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
16.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der rgermeister mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten

Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehraufwendungen insgesamt
 

 

0,00 €

      davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

0,00 €

      davon sind Mehraufwendungen durch zuständige Beschlussorgane entschieden worden:

0,00

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00

 

Finanzrechnung (7er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehrauszahlungen insgesamt
 

 

23.150,40

      davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

0,00 €

      davon sind Mehraufwendungen durch zuständige Beschlussorgane entschieden worden:

0,00

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

23.150,40

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht

betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zunächst der Finanzausschuss Westerhorn. Abschließend die Gemeindevertretung.


Beschlussvorschlag:

Die in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2021 (Stichtag 31.12.2021) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.

Der noch genehmigungspflichtige Betrag wurde ebenfalls zur Kenntnis genommen und hiermit genehmigt.


Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen]


Anlage/n:

Haushaltsüberschreitungen 2021 - Zweites Halbjahr (31.12.2021)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen Westerhorn 31.12.2021 (323 KB)      

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