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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-157-2  

Betreff: Outdoor-Fitnessplatz
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, MarcelBezüglich:
VO/2021-157
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
20.01.2022 
Digitale Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt geändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
25.01.2022 
Digitale Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.02.2022 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Errichtung eines Outdoor-Fitnessplatzs / einer Functional Fitness Anlage als gemeinsames Vorhaben der „Sportstadt Barmstedt“ (Federführung BMTV), des Stadtmarketings und der Wirtschaftsförderung wurde im Ausschuss für Kultur, Schule und Sport am 09.09.2021 das erste Mal vorgestellt und am 19.10.2021 im Hauptausschuss beraten.

 

Die grundsätzliche Zustimmung wurde von den Ausschüssen signalisiert. Als Standort wurde das Freibadgelände ausgewählt.

 

Mit dieser Vorlage soll die genauere Planung am mittlerweile festgelegten Standort dargestellt werden (siehe Anlage) und die voraussichtlichen Betriebskosten genauer beziffert werden.

 

rderanträge werden von Seiten des Planungsteams derzeit vorbereitet und nach Fertigstellung eingereicht.

 

Betrieb der Functional Fitness Anlage / laufende Kosten:

 

  • Die Fläche wird an den BMTV (Sportstadt) verpachtet. Es wird eine Laufzeit von 25 Jahren vereinbart. Die Höhe der Pacht beträgt 1,- € pro Jahr. Der BMTV errrichtet die Anlage auf der festgelegten Fläche. Eigentümer der Anlage ist der BMTV.

 

  • Die Pflege des Outdoor-Fitnessplatzes (Reinigung, Pflege der Grünanlage) erfolgt durch den Bauhof. Die Kosten trägt die Stadt Barmstedt.

 

  • Die laufende Unterhaltung (Wartung und Überprüfung, TÜV, Reparaturen) der Functional Fitnessanlage erfolgt ebenfalls durch den Bauhof (ähnlich Spielplatzkontrollen). Die Kosten trägt die Stadt Barmstedt.

 

  • Es könnte eine Baubstandsversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten würden sich auf ca. 250,- € pro Jahr belaufen, die durch die Stadt zu tragen wären. Gegen Vandalismus kann keine Versicherung abgeschlossen werden.

 

Neben den beschriebenen Ausgaben bestehen auch Einnahmemöglichkeiten:

 

  • Auf der Anlage können in Zusammenarbeit mit dem BMTV Kursangebote durchgeführt werden, die den Ansprüchen des § 20 SGB V Primärprävention und Gesundheitsförderung genügen. Solche Kurse bestehen in der Regel aus 10 Einheiten und die Kosten werden zu 75 - 90 % von den Krankenkassen übernommen.

 

Möglich wären 10-15 Teilnehmer pro Kurs. Die Kosten einer Einheit könnte man dabei auf 10,- € festlegen. Pro Kurs lägen die Einnahmen in diesem Beispiel bei 1.000 bis 1.500 €.

 

  • Um Nicht-Mitgliedern fachmännisch in das Training auf der Anlage einzuweisen, plant das Stadtmarketing kurze Einführungskurse. Hier sollen den Teilnehmern/innen verschiedene Übungen und Trainingsmöglichkeiten durch eine/n ausgebildete/n Trainer/in des BMTV erklärt und gezeigt werden, so dass nach dem Kurs eigenständig an der Anlage trainiert werden kann. Auch hierfür könnte man eine Teilnahmegebühr erheben.

 

Es könnten 10 bis 15 Personen an einem Kurs teilnehmen. Pro Person könnten 10,- € Kursgebühr erhoben werden. Es wird davon ausgegangen, dass 2 bis 3 Kurse im Jahr nachgefragt werden. Mögliche Einnahme in diesem Beispiel: 300,- bis 450,- € im Jahr.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolgen:

 

Ausschuss für Kutur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Hauptsatzung und § 1c Zuständigkeitsordnung

 

Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a Hauptsatzung und § 1c Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

 

Die Errichtung des Outdoor-Fitnessplatzes soll am Standort Freibadgelände erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem BMTV Fördermittel zu beantragen, die erforderlichen Haushaltsmittel werden eingeplant. Der städtische Eigenanteil für den Bau des Outdoor-Fitnessplatzes soll max. 18.000,- € betragen. Nach Möglichkeit soll der Eigenanteil durch Eigenleistungen (z.B. Bauhof) erbracht werden.

 

Zudem werden die laufenden Kosten (z.B. Pflege und Wartung der Anlage, Versicherungen, etc.) von der Stadt Barmstedt getragen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem BMTV zu schließen.

 

Anmerkung: Der formulierte Beschlussvorschlag ist durch die Ausschüsse bereits der Stadtvertretung empfohlen worden. Einen Beschluss durch die Ausschüsse bedarf es nur noch, wenn von der bisherigen Empfehlung abgewichen werden soll.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

siehe Vorlage VO/2021-157

Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022 und 2023 eingeplant.


Anlage/n:

- Turnbar Bild

- Angebot Turnbar (nichtöffentlich)

- Angebot Toolbox (nichtöffentlich)

- AGB (nichtöffentlich)

- Angebot Fundament (nichtöffentlich)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Turnbar Bild (45 KB)      
Stammbaum:
VO/2021-157   Outdoor-Fitnessplatz   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-157-1   Outdoor-Fitnessplatz   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-157-2   Outdoor-Fitnessplatz   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-157-4   Outdoor-Fitnessplatz   FB 100 Steuerung und Marketing   Mitteilungsvorlage Barmstedt

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