Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-408
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Sachverhalt:
Per Grundsatzbeschluss vom 30.06.2020 hat die Stadtvertretung Barmstedt beschlossen, dass die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung entsprechend der Höchstbeträge nach dem § 31 des Kindertagesstättengeseztes (KiTaG) erhoben werden.
Nunmehr hat das Land am 15.12.2021 diverse Änderungen zum KiTaG beschlossen. Unter anderem wurde der Höchstbetrag der Elternbeiträge für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder wie folgt gesenkt:
Kinder bis zur Vollendung Monatsbeitrag Monatsbeitrag
des 3. Lebensjahres für 25 für 40
Wochenstunden Wochenstunden
Betrag alt 7,21 € / Stunde 180,25 € 288,40 €
Betrag neu 5,80 € / Stunde 145,00 € 232,00 €
Die Elternbeträge für über dreijährige Kinder verbleiben bei 5,66 € / Stunde bzw. einem Monatsentgelt in Höhe von 141,50 € für 25 Stunden Betreuung oder 226,40 € für 40 Stunden Betreuung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß § 8d der Hauptsatzung und § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolgen: Ausschuss für Jugend und Soziales
Anlage/n:
./.
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