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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-408  

Betreff: Kindertagesstättenbeiträge
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Kenntnisnahme
18.01.2022 
Digitale Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Per Grundsatzbeschluss vom 30.06.2020 hat die Stadtvertretung Barmstedt beschlossen, dass die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung entsprechend der chstbeträge nach dem § 31 des Kindertagesstättengeseztes (KiTaG) erhoben werden.

 

Nunmehr hat das Land am 15.12.2021 diverse Änderungen zum KiTaG beschlossen. Unter anderem wurde der Höchstbetrag der Elternbeiträge für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder wie folgt gesenkt:

 

 

 Kinder bis zur Vollendung   Monatsbeitrag   Monatsbeitrag

    des 3. Lebensjahres          r 25           r 40

Wochenstunden Wochenstunden

Betrag alt        7,21 € / Stunde        180,25 €        288,40 €

Betrag neu        5,80 € / Stunde        145,00 €        232,00 €

 

 

Die Elternbeträge für über dreijährige Kinder verbleiben bei 5,66 € / Stunde bzw. einem Monatsentgelt in Höhe von 141,50 € r 25 Stunden Betreuung oder 226,40 €r 40 Stunden Betreuung.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß § 8d der Hauptsatzung und § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolgen:                            Ausschuss für Jugend und Soziales


Anlage/n:

./.

 

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