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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-394  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2021 - Zweites Halbjahr (31.12.2021)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
29.03.2022 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehraufwendungen insgesamt
 

 

89.441,53 €

      davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

4.307,89 €

      davon sind Mehraufwendungen durch zuständige Beschlussorgane entschieden worden:

66.593,32 €

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

18.540,32 €

 

 

Finanzrechnung (7er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehraufwendungen insgesamt
 

 

2.102.677,16 €

      davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

15.755,47 €

      davon sind Mehraufwendungen durch zuständige Beschlussorgane entschieden worden:

2.068.381,37 €

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

18.540,32 €

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine entsprechende Einrichtung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß § 10 der Amtsordnung ist der Amtsausschuss zuständig.


Beschlussvorschlag:

Die in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2021 (Stichtag 31.12.2021) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.

Der noch genehmigungspflichtige Betrag wurde ebenfalls zur Kenntnis genommen und hiermit genehmigt. !


Finanzielle Auswirkungen:
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.]


Anlage:

Aufstellung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2021_Amt Hörnerkrichen (219 KB)      

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