Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-393
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Sachverhalt:
Schulkostenbeiträge sind aufgrund des Rechts zur freien Schulwahl und der Art der Abrechnung nach tatsächlich anfallenden Kosten nicht genau planbar.
Die Ermittlung der Haushaltsansätze kann daher lediglich anhand der Jahresrechnungsergebnisse der Vorjahre erfolgen. Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung der Schulkostenbeiträge ist unabweisbar, da eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung nach dem Schulgesetz besteht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß § 4c der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel sowie §28 und §95d GO ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Vorberatung: Finanzausschuss Bokel
Entscheidung: Gemeindevertretung Bokel
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel erteilt die Genehmigung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 7.173,09 € gem. § 95 d GO.
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden bei den Ergebnis- und Finanzkonten 218201.545200 und 218201.745200 (Erstattung an Gemeinden, Schulkostenbeiträge für weiterführende Schulen) Mittel in Höhe von 7.173,09 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung erfolgt über Minderaufwendungen und Minderauszahlungen bei dem Produktkonto 361010.531200 und 361010.731200 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Zuschüsse an Gemeinden bzw. Gemeindeverbände).
Anlagen:
entfällt
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