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Vorlage - VO/2021-355
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Sachverhalt:
Aufgrund der Bereisung wurden Gesamtaufwendungen von rd.2.5 Mio. Euro ermittelt. Dieser Betrag ist durch die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Haushaltsjahr 2022 nicht gedeckt. Die Einnahmen aus dem Umlagebeiträgen belaufen sich auf rd. 1,24 Mio. Euro. Einzelne Gemeinden haben Sonderzahlungen in Höhe von rd. 160 TSD Euro angekündigt.
Nach Rücksprache mit dem Kreis Pinneberg, Fach Team Straßenbau und Verkehrssicherheit ist kurzfristig nicht mit Zuschüssen zu rechnen, nach Aussage des Fachteams kann die Zuwendung aus Restmittel noch zwei Jahre in Anspruch nehmen, d.h. 2024 könnte eine Auszahlung der Restmittel erfolgen.
Die Ausgaben Planung für 2022 musste wegen fehlender Haushaltsmittel auf rd. 1.35 Mio. Euro reduziert werden. Die einzelnen Produktkonten sind im Haushaltsplan 2022 dargestellt.
Der in der Haushaltssatzung dargestellte Fehlbetrag wird durch die ausgeführten Sonderzahlungen, sowie durch eine Entnahme aus der Rücklage mit dem Jahresabschluss 2022 ausgeglichen.
Die Aufnahme von Darlehen ist nicht vorgesehen.
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Beschlussvorschlag:
Der Vorstand empfiehlt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wie vorgelegt zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Kostenzusammenstellung 2022 vom Ingenieurbüro
gez. Schäfer.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Teilhaushalt 2022 (117 KB) | |||
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2 | 211124_Kostenzusammenstellung2022 (19 KB) |
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