Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-349
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Buchungen zum Jahresabschluss 2020 fielen nachstehende überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.
Im Folgenden handelt sich um eine größere Anzahl an Buchungen, die ergebnis- aber nicht zahlungswirksam sind. Über diese ist nur zu berichten, sie sind aber nicht zu genehmigen (§ 82 Abs. 5 GO). Der Einfachheit halber wurden diese nach Kontenart zusammengefasst und mit einer Begründung versehen. Die einzelnen Buchungsprotokolle dazu sind selbstverständlich vorhanden:
Kontenart | Bezeichnung | Betrag in € | Begründung |
5051 / 5061 | Zuführungen zu beamtenrechtlichen Rückstellungen. | 1.727.415,15 | Die Rückstellungen erfolgten nach den von der VAK ermittelten Werten. Zusätzlich waren hier Verschiebungen z.B. wegen Ruhestandsversetzungen nötig, von denen nur die Aufwandsseite sichtbar ist, aber nicht die Ertragsseite. |
5711 | Abschreibungen | 169.542,40 | Die genauen Werte der Abschreibungen stehen erst nach Ende des Haushaltsjahres fest. Beeinflusst werden diese z.B. durch verspätete oder verfrühte Inbetriebnahmen oder durch „Umwidmung“ von Geldern zu anderen Projekten, die dann an ungeplanter Stelle für Mehraufwand sorgen. |
5471 | Wertminderungen bei Sachanlagen | 1.015,89 | Hier finden sich z.B. die Wertminderungen von Sachanlagen, die durch Schadensereignisse entstehen. |
573 | Abschreibungen auf Umlaufvermögen | 81.995,19 | In 2020 wurde hier im Wesentlichen die vorzeitige Rückführung einer Ausleihung gebucht. Der Geldzufluss finden sich bei den (nicht berichtspflichtigen) Mehreinzahlungen. Generell finden sich hier auch die Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen sowie die pauschale Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen wieder. |
574 | Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen | 145.268,05 | Die genauen Werte der Abschreibungen stehen erst nach Ende des Haushaltsjahres fest. Beeinflusst werden diese z.B. durch verspätete oder verfrühte Inbetriebnahmen oder durch „Umwidmung“ von Geldern zu anderen Projekten, die dann an ungeplanter Stelle für Mehraufwand sorgen. Dies trifft auch auf von der Stadt geleistete Zuwendungen zu. |
5811 | Aufwendungen aus interner Leistungsverrechung | 92.507,02 | Hier sind insbesondere die Verschiebungen durch den nicht konkret planbaren Einsatz des Bauhofes gebucht. Es liegt hier im Besonderen auch keine Ergebniswirksamkeit vor, da die Erträge in gleicher Höhe gegen gebucht sind. |
| Summe | 2.217.743,70 |
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Folgende Auszahlungen waren schon getätigt, aber technisch nicht mit einer Buchung belegt:
Produkt | Konto | Bezeichung | Betrag in € | Begründung |
111010 | 723200 | Fahrzeugleasing | 155,79 | Überschneidung von Fahrzeugen |
111140 | 782100 | Grunderwerb | 52.883,33 | Über den Grunderwerb wird laufend berichtet |
111140 | 785100 | Baumaßnahmen | 1.719,55 | Mittelverwendung in anderer Investmaßnahme |
211011 | 782100 | Grunderwerb | 3.939,83 | Über den Grunderwerb wird laufend berichtet |
217011 | 782100 | 1.061,82 | ||
218200 | 782100 | 1.265,29 | ||
218201 | 782100 | 4.680,68 | ||
243020 | 783100 | Offene Ganztagsschule; Erwerb bewegl. Sachen des Anlagevermögens | 1.703,20 | Zusätzlicher Bedarf |
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| Summe | 67.409,49 |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung nimmt von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2.217.743,70 €
Kenntnis.
Die Stadtvertretung nimmt von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 14.526,16 €, die durch die Befugnis der Bürgermeisterin zur Leistung solcher Auszahlungen vorab genehmigt sind, Kenntnis.
Die Stadtvertretung genehmigt überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 52.883,33 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine weiteren als in der Vorlage schon dargelegt.
Anlage/n:
gez.
Maier
Fachbereichsleitung
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Fax: 04123 681-260
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