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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-349  

Betreff: Über - und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Maier, Wolfgang
2. Wenzlaff Stefanie
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.12.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Rahmen der Buchungen zum Jahresabschluss 2020 fielen nachstehende überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.

 

Im Folgenden handelt sich um eine größere Anzahl an Buchungen, die ergebnis- aber nicht zahlungswirksam sind. Über diese ist nur zu berichten, sie sind aber nicht zu genehmigen 82 Abs. 5 GO). Der Einfachheit halber wurden diese nach Kontenart zusammengefasst und mit einer Begründung versehen. Die einzelnen Buchungsprotokolle dazu sind selbstverständlich vorhanden:

 

Kontenart

Bezeichnung

Betrag in €

Begründung

5051 / 5061

Zuführungen zu beamtenrechtlichen Rückstellungen.

1.727.415,15

Die Rückstellungen erfolgten nach den von der VAK ermittelten Werten. Zusätzlich waren hier Verschiebungen z.B. wegen Ruhestandsversetzungen nötig, von denen nur die Aufwandsseite sichtbar ist, aber nicht die Ertragsseite.

5711

Abschreibungen

169.542,40

Die genauen Werte der Abschreibungen stehen erst nach Ende des Haushaltsjahres fest. Beeinflusst werden diese z.B. durch verspätete oder verfrühte Inbetriebnahmen oder durch „Umwidmung“ von Geldern zu anderen Projekten, die dann an ungeplanter Stelle für Mehraufwand sorgen.

5471

Wertminderungen bei Sachanlagen

1.015,89

Hier finden sich z.B. die Wertminderungen von  Sachanlagen, die durch Schadensereignisse entstehen.

573

Abschreibungen auf Umlaufvermögen

81.995,19

In 2020 wurde hier im Wesentlichen die vorzeitige Rückführung einer Ausleihung gebucht. Der Geldzufluss finden sich bei den (nicht berichtspflichtigen) Mehreinzahlungen. Generell finden sich hier auch die Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen sowie die pauschale Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen wieder.

574

Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen

145.268,05

Die genauen Werte der Abschreibungen stehen erst nach Ende des Haushaltsjahres fest. Beeinflusst werden diese z.B. durch verspätete oder verfrühte Inbetriebnahmen oder durch „Umwidmung“ von Geldern zu anderen Projekten, die dann an ungeplanter Stelle für Mehraufwand sorgen. Dies trifft auch auf von der Stadt geleistete Zuwendungen zu.

5811

Aufwendungen aus interner Leistungsverrechung

92.507,02

Hier sind insbesondere die Verschiebungen durch den nicht konkret planbaren Einsatz des Bauhofes gebucht. Es liegt hier im Besonderen auch keine Ergebniswirksamkeit vor, da die Erträge in gleicher Höhe gegen gebucht sind.

 

Summe

2.217.743,70

 

 

Folgende Auszahlungen waren schon getätigt, aber technisch nicht mit einer Buchung belegt:

 

Produkt

Konto

Bezeichung

Betrag in €

Begründung

111010

723200

Fahrzeugleasing

155,79

Überschneidung von Fahrzeugen

111140

782100

Grunderwerb

52.883,33

Über den Grunderwerb wird laufend berichtet

111140

785100

Baumaßnahmen

1.719,55

Mittelverwendung in anderer Investmaßnahme

211011

782100

Grunderwerb

3.939,83

Über den Grunderwerb wird laufend berichtet

217011

782100

1.061,82

218200

782100

1.265,29

218201

782100

4.680,68

243020

783100

Offene Ganztagsschule; Erwerb bewegl. Sachen des Anlagevermögens

1.703,20

Zusätzlicher Bedarf

 

 

Summe

67.409,49

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung nimmt von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2.217.743,70

 Kenntnis.

 

Die Stadtvertretung nimmt von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 14.526,16, die durch die Befugnis der Bürgermeisterin zur Leistung solcher Auszahlungen vorab genehmigt sind, Kenntnis.

 

Die Stadtvertretung genehmigt überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 52.883,33 €.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine weiteren als in der Vorlage schon dargelegt.
 


Anlage/n:


 

gez.

Maier

Fachbereichsleitung

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