Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-341  

Betreff: 1. Änderung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Entschädigung der tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
23.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.12.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

r die Arbeit in den politischen Gremien bekommen die Stadtvertreter/innen sowie die bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse zurzeit iPads von der Stadt Barmstedt gestellt. In der letzten Hauptausschusssitzung am 19.10.2021 wurde angeregt, dass die Möglichkeit der Bezuschussung der Nutzung von privaten Geräten in die Entschädigungssatzung aufgenommen werden sollte.

 

Ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Entschädigungssatzung ist von Seiten der Verwaltung vorbereitet und dieser Vorlage als Anlage beigefügt wurden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 8a der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Der 1. Änderung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Entschädigung der tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) wird zugestimmt.  


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Bezuschussung von eigener IT-Ausstattung für den Sitzungsdienst erhält die Stadt Barmstedt einen finanziellen Vorteil. Der Zuschuss wird einmalig pro Wahlperiode in Höhe von 100,00 ausgezahlt. Bei der Nutzung eines Gerätes, das von der Stadt Barmstedt zur Verfügung gestellt wird, fallen pro Jahr Kosten in Höhe von 93,00 an. Hochgerechnet auf eine Wahlperiode (5 Jahre) ergeben sich Kosten in Höhe von 465,00 pro Gerät.
 


 


Anlage/n:

- 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung
 

 

 

 

gez. Werner

roleitender Beamter

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 1. Änderungssatzung Entschädigungssatzung (348 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner