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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-325  

Betreff: Straßenausbauplanung bis 2026
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rennekamp, Dirk
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
15.11.2021 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.12.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Seit 2011 wird zwischen dem AZVdholstein, den Stadtwerken Barmstedt und der Stadt Barmstedt die Liste für den Ausbau der Stadtstraßen abgestimmt. Diese Liste wird jährlich von den Beteiligten weiterentwickelt. Das letzte Abstimmungsgespräch für den Planungs-zeitraum 2021 2026 fand am 23.08.2020 statt.

 

Auf Wunsch der Stadtwerke Barmstedt ist der Ausbau der Gerberstraße in die Ausbauliste mit aufgenommen worden. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Versorgungsleitungen in der Gerberstraße einer dringenden Erneuerung bedürfen. Auf Grund des baulichen Zustandes und die Hydraulik der RW-Kanalisation plant der AZV Südholstein die Erneuerung des Kanals. Die Straßen- und Gehwegflächen weisen erhebliche Schädigungen auf und würden in Zuge dieser Maßnahme auch erneuert.

 

Der AZV SH plant den Bau einer Druckrohrleitung von der Gebrüderstraße bis zum Kuhberg. Im Zuge dieser Arbeiten wird nun auch die Wasserleitung erneuert. Da ein Teil Kreisstraße ist, gab es am 21.10.2021 ein Gespräch mit dem Kreis Pinneberg. Der Kreis plant im Zuge der anstehenden Arbeiten die Kreisstraße von der Gebrüderstraße bis zur Feldstraße neu auszubauen. Im Zuge dieser Entwicklung hält der Fachbereich Bauen den Ausbau der Mühlenstraße von der Feldstraße bis zum Kuhberg 6 für sinnvoll. Die Planung Ausbau Galgenberg und Ausbau Großendorfer Straße wird aus diesen Grund auf die folgenden Jahre verschoben.

 

Diese Vorlage dient dazu, die Reihenfolge der Straßenausbaumaßnahmen festzulegen. Diese Festlegung ist für die Haushaltsplanung notwendig.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bauausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung..


Beschlussvorschlag:

Der Vorschlagsliste zum Ausbau von Stadtstraßen in Barmstedt bis 2026 wird zugestimmt. Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ausbau Johannisstraße gemäß Entwurfsplanung:       790.000,00 €

Planung Ausbau Platz Roissy en Brie     20.000,00 €

Planung Ausbau Teil Mühlenstraße      30.000,00 €

Planung Ausbau Gerberstraße      50.000,00 €
 


Anlage/n:

Entwurf Planung Ausbau Straßenbau bis 2026
 

 

gez. Lichy

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Planung Ausbau Straßenbau bis 2026 (335 KB)      

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