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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-324  

Betreff: Jahresabschluss 2020 der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Maier, Wolfgang
2. Wenzlaff, Stefanie
3. Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Barmstedt Vorberatung
29.11.2021 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.12.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Barmstedt wird zur Prüfung und zur anschließenden Beratung und Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vorgelegt (§ 95n Abs. 6 i.V.m. § 95n Abs. 3, 5 GO).

 

Der Jahresabschluss 2020 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.447.223,13 EUR aus. Jahresfehlbeträge sollen durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden (§ 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Die Schlussbilanz der Stadt Barmstedt zum 31.12.2020 weist für die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von 633.149,18 EUR aus.

Eine Deckung des Jahresfehlbetrages ist somit nicht durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage möglich. Nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik wird der Jahresfehlbetrag bis zu fünf Jahre vorgetragen, bevor er anschließend gegen die allg. Rücklage ausgeglichen werden kann alternativ mit evtl. Überschüssen aus Folgejahren.

Nachdem Überschüsse in den Folgejahren nicht zu erwarten sind, ist vorhersehbar, dass das Eigenkapital aufgebraucht sein wird. Die Haushaltspolitik ist damit vorhersehbar um ein Vielfaches mehr auf Konsolidierung auszurichten.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 95n Abs. 3, 5, 6 GO i.V.m. § 8b der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.

 

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gemäß § 28 S.1 i.V.m. § 95n Abs. 3,6 GO..


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt den Jahresabschluss 2020. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.447.223,13 EUR wird vorgetragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Jahresabschluss 2020 spiegelt das Haushaltsjahr 2020 wieder und zeigt die finanzielle Lage der Stadt Barmstedt zum 31.12.2020 auf.
 


Anlage/n:

Jahresabschluss 2020 inkl. aller Anhänge
 

 

 

 

gez. Maier
Fachbereichsleitung.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JAB 2020 Stadt Barmstedt; Ergebnis- und Finanzrechnung; Bilanz; Anhang (973 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht zum 31.12.2020 (700 KB)      
Stammbaum:
VO/2021-324   Jahresabschluss 2020 der Stadt Barmstedt   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-324-1   Berichtswesen: Jahresabschluss 2020 der Stadt Barmstedt   FB 200 Finanzen   Mitteilungsvorlage Barmstedt

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