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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-318  

Betreff: Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stolten, Mathias
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.12.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt 2022 prognostiziert einen Jahresgewinn nach Steuern von 363 T€. Eine Gewinnausschüttung der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH für 2021 ist nach heutigem Kenntnisstand (November 2021) nicht oder nur in geringer Höhe zu erwarten, sodass hierfür im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt 2022 keine Einnahme vorgesehen ist.

    Stellungnahme der Stadtwerke

Der Wirtschaftsplan 2022 wurde wiederum unter dem Aspekt der Corona-Pandemie aufgestellt, die eine belastbare Vorhersage der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Eigenbetriebs nur eingeschränkt zulässt. Betroffen davon sind insbesondere der Energiehandel sowie der Bäderbetrieb. Hinzu kommen die in den letzten Monaten des Jahres 2021 aufgetretenen extremen Preisanstiege und Preisschwankungen auf den Energiebeschaffungsmärkten, deren Auswirkungen in angemessener Weise und nach jetzigem Kenntnisstand im Plan 2022 berücksichtigt werden mussten. Daher ist das vorhergesagte Planergebnis mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Das geplante Investitionsvolumen liegt mit 6,2 Mio.  nur geringfügig unter dem Planansatz des Vorjahres (6,4 Mio. ). Im Mittelpunkt steht mit 2,4 Mio.  der weitere Aufbau von Glasfasernetzen. Für die Unterhaltung bzw. Erweiterung der Energie- und Wassernetze ist ein Investitionsvolumen von 2,1 Mio.  veranschlagt. Erstmals sind im Investitionsplan 2022 auch Kosten für den Neubau zum Ersatz brüchiger Trinkwasserleitungen enthalten. Geplant ist diese bruchanfälligen Leitungen in den nächsten zehn Jahren abschnittsweise durch neue Leitungen aus Kunststoff zu ersetzen.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtvertretung wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Die Stadtvertretung beschließt den Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Barmstedt.  


Finanzielle Auswirkungen:


Anlage/n:

Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Barmstedt

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