Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-317
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Sachverhalt:
Die Weltwirtschaft zog nach dem Shutdown im Jahr 2021 wieder an. Speziell in Asien stieg der Energiebedarf stark. Das hatte zur Folge, dass Schiffe mit Flüssig-Erdgas (LNG) aus den USA keine bzw. kaum Mengen nach Europa transportiert haben – sie wurden stattdessen nach Asien geliefert. Parallel dazu waren in Europa, bis in den Mai hinein, kalte Temperaturen zu verzeichnen – der erforderliche Gasbedarf wurde durch die Gasspeicher gedeckt. Eine neuerlich kontinuierliche Befüllung dieser Speicher konnte aufgrund fehlender Mengen aus den LNG-Lieferungen, vermutlich geringeren Lieferungen aus Russland sowie Lieferausfällen aus Norwegen nur sehr verzögert stattfinden. Diese Situation führte zu steigenden Preisen, schon seit Dezember 2020. Die in der Branche erwartete Entspannung zum Ende des Sommers / Beginn des Herbstes trat nicht ein - im Gegenteil: Die Preise explodierten unerwartet in bisher nie da gewesene Höhen.
Die daraus resultierenden gestiegenen Bezugskosten machen eine Preisanhebung ist unumgänglich.
Zusätzlich steigt mit dem Jahreswechsel 2021/2022 der CO2-Preis von 0,455 ct/kWh (netto) auf 0,546 ct/KWh (netto) bzw. 0,61 ct/kWh (brutto).
Ziel dieser Abgabe ist es ja, die aus den CO2-Emissionen resultierenden negativen Auswirkungen – insbesondere die globale Erwärmung und die Versauerung der Meere – mithilfe eines höheren CO2-Preises zu verringern. Verbrauchern und Unternehmen sollen die Kosten für die verursachten Klimafolgen durch ein deutliches Preissignal mitgeteilt werden, mit dem Ziel, die Verbräuche zu verringern. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen und auch zur Stabilisierung des Kohlenstoffdioxidgehalts in der Erdatmosphäre geleistet werden.
Der Handelspreis für Zertifikate wirkt wie eine Steuer und soll in Jahressstufen bis 2025 zunächst auf 55 Euro/Tonne steigen.
Stellungnahme der Stadtwerke
Für einen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet dies Mehrkosten
in Höhe von 738,15 €/Jahr brutto. Energiekosten 716,49 €/Jahr + CO2-Preis 21,66 €/Jahr.
Eine Übersicht der Konditionen anderer Grundversorger finden Sie in der Anlage 1.
Da wir die Preisanpassungsfrist aus der Grundversorgungsverordnung einhalten müssen, schlagen wir eine Anpassung zum 01.02.2022 vor.
Kunden, die Ihre Energiekosten reduzieren möchten, unterstützen wir mit unserem Angebot zur Energieberatung (Details unter: www.stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/energieberatung oder in unserem Kundenzentrum).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung beschließt, die Gaspreise innerhalb der Grundversorgung zum 01.02.2022 gemäß Anlage 2 anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlage 1 - Übersicht der Konditionen anderer Grundversorger
Anlage 2 - Preisübersicht
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1_Übersicht Konditionen anderer Grundversorger (99 KB) | |||
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2 | Anlage 2 Gaspreisanpassung (193 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76