Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-316
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Sachverhalt:
Ein Sachbericht zu den Energiemärkten im Jahr 2021 ist ohne Superlative nicht möglich.
Abbildung: Preisentwicklung 2021 für ein Abnahmeband (base) Lieferjahr 2022
Leichte Preissteigerungen zum Jahreswechsel gaben noch keinen Anlass zur Beunruhigung. Steigende Abnahmemengen und ein Wettlauf der Preise von Erdgas, Kohle, Öl und Co2 Zertifikaten haben dann zu einer nicht enden wollenden Preissteigerung geführt. Im Oktober wurde ein Allzeithoch für ein Abnahmeband (base) von 16,05 ct/kWh erreicht. Mengen für den Tagstrom (peak), die über diesem Band benötigt werden, wurden mit 22,76 ct/kWh gehandelt. Auch die Kurzfristbeschaffung für nicht frühzeitig eingekaufte Strommengen zeigte Rekordwerte von 82,67 ct/kWh.
Aktuell pendeln sich die Preise für ein Terminband 2022 bei 11,00 bis 12,00 ct/kWh ein.
Diesen erheblichen Preisanstieg müssen die Stadtwerke Barmstedt nicht komplett an die Bestandskunden weitergeben. Wie bereits in den Vorjahren wurde ein Teil der benötigen Energie frühzeitig eingekauft.
Selbstverständlich versorgen wir auch weiterhin alle unsere Stromhaushaltskunden mit Ökostrom.
Die oben beschriebene Preisentwicklung hat jedoch auch einen positiven Nebeneffekt. Auch der regenerativ erzeugte Strom konnte teurer verkauft werden. Somit sind die Einnahmen für den Wälzungsmechanismus der EEG-Umlage deutlich gestiegen. Dies führt zu einer Senkung dieser Umlage von 6,5 ct/kWh auf 3,723 ct/kWh netto für das Jahr 2022. Alle Abgaben und Umlagen werden unterm Strich um 3,13 ct/kWh brutto sinken.
Ein weiterer Bestandteil der Strompreise sind die Netzentgelte. Auch in 2022 hat der Übertragungsnetzbetreiber, die SH Netz AG, die Entgelte für die Übergabe in das Netz der Stadtwerke Barmstedt angehoben. Durch diese Anhebung und den weiterhin hohen Investitionskosten in die Netzstabilität, steigt der Arbeitspreis für einen Haushaltkunden von 9,15 ct/kWh auf 9,85 ct/kWh netto.
Hauptsächlich aufgrund der Strompreisentwicklung müssen wir die Konditionen für die Grundversorgung im Arbeitspreis um 1,68 ct/kWh (netto) bzw. 2,00 ct/kWh brutto anheben.
Stellungnahme der Stadtwerke
Für einem Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.000 kWh bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von 60,00 €/Jahr brutto.
Eine Übersicht der Konditionen anderer Grundversorger finden Sie in der Anlage 1.
Da wir die Preisanpassungsfrist aus der Grundversorgungsverordnung einhalten müssen, schlagen wir eine Anpassung zum 01.02.2022 vor.
Kunden, die Ihre Energiekosten reduzieren möchten, unterstützen wir mit unserem Angebot zur Energieberatung (Details unter: www.stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/energieberatung oder in unserem Kundenzentrum).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung beschließt, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.02.2022 gemäß Anlage 2 anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlage 1 Preisvergleich Grundversorgungstarife
Anlage 2 Übersicht über die allg. Tarife der Stw. Barmstedt 01.05.2021 bzw. 01.02.2022
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1_Preisvergleich Grundversorgungstarife (83 KB) | |||
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2 | Anlage 2_Übersicht über die allgemeinen Tarife der Stadtwerke Barmstedt 01.05.2021 bzw. 01.02.2022 (196 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76