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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-305  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
02.12.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
15.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2022 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

Der Gesamtbetrag der Erträge wird im Ergebnisplan auf 3.948.500 EUR und der der Aufwendungen auf 3.300.100 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 648.400 EUR aus.

 

Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A belaufen sich unverändert auf 14.500 EUR und die aus der Grundsteuer B auf 170.000 EUR (+ 2.000 EUR). 

 

Der Gewerbesteueransatz wurde nach einer konservativen Planung im Vorjahr aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage, die durch die Corona Pandemie ausgelöst wurde, für 2022 anhand einer Festsetzungsvorausschau mit 895.000 EUR (+ 145.000 EUR) veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 689.700 EUR (+ 16.400 EUR) und der Umsatzsteuer in Höhe von 68.100 EUR (- 7.800 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2021 in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2022 berechnet. Die Kompensationszahlungen aus dem Stabilitätspakt seitens des Landes Schleswig-Holstein für Mindereinahmen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurden mit 12.800 EUR in den Haushalt aufgenommen.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich insgesamt auf 124.900 EUR (+ 54.600 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 44.000 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 76.900 EUR.

 

Die Kreisumlage ist mit 664.000 EUR veranschlagt (+ 50.600 EUR). Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 33,95 %.

 

Laut dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022 wird die Schulumlage auf insgesamt 484.100 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf rd. 163.400 EUR (+ 63.900 EUR).

 

r die Schulkostenbeiträge erfolgt eine vorläufige Veranschlagung in Höhe von insgesamt 195.100 EUR (+ 16.400 EUR). Die Planung basiert auf den Ergebnissen der Vorjahre.

 

Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwaltungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2022 wird erstmalig für die geplanten Aufwendungen in Höhe von 64.600 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2022 ist der Anteil der Gemeinde Westerhorn mit 27.400 EUR eingeplant.

Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2022 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.

Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Westerhorn ist für 2022 mit einem Betrag von 264.500 EUR (- 83.100 EUR) zu rechnen.

 

In 2021 wurde die Entschlammung der Klärteichanlage durchgeführt. Die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung wurden daraufhin für die Folgejahre neu kalkuliert. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werden 50.500 EUR für die Entschlammung der Klärteichanlage zurückgestellt.

 

r die Herstellung eines neuen Vordaches sowie für die Dacherneuerung im Lindenhof wurden Mittel in Höhe von 150.000 EUR veranschlagt. Weitere 20.000 EUR wurden für die Fenstererneuerung eingeplant. Darüber hinaus wurden 200.000 EUR für die Sanierung des Daches des Feuerwehrgerätehauses in den Haushalt eingestellt.

 

Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband liegt bei 102.700 EUR (+ 70.000 EUR). Hierin ist für das Jahr 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 70.000 EUR enthalten. Für die Straßenunterhaltung sind 28.500 EUR eingeplant.

 

Aus dem Verkauf von Grundstücken im Bereich des B-Planes Nr. 15 wirdr 2022 mit Verkaufserlösen in Höhe von 1.500.000 EUR geplant.

 

Die Abschreibungen wurden mit 347.100 EUR (+ 30.300 EUR) veranschlagt. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 45.600 EUR (- 900 EUR) gegenüber.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen sinkt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2022 auf 977.100 EUR. Der Umlagesatz beträgt 17,76 %. Auf die Gemeinde Westerhorn entfallen anteilig rd. 347.500 EUR (- 26.500 EUR).

 

 

Finanzhaushalt

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 3.863.200 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 3.775.500 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 87.700 EUR aus.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit haben ein Volumen von insgesamt 1.251.300 EUR.

 

Der Grunderwerb für den Neubau einer Feuerwache ist mit 400.000 EUR im Amtshaushalt veranschlagt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf 140.000 EUR. Darüber hinaus sind 20.000 EUR für den Grunderwerb für die Herstellung einer Regenrückhaltung veranschlagt.

 

Für den Kanalbau der Straße im Bereich des B-Planes Nr. 15 sind 530.000 EUR eingeplant. Weitere 20.000 EUR sindr den allgemeinen Bedarf von Tiefbaumaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung vorgesehen. Für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen ist ein Ansatz in Höhe von 2.500 EUR und für den Erwerb von unbeweglichen Vermögen in Höhe von 1.000 EUR gebildet worden.

 

r die Herstellung der Straße im Bereich des B-Planes Nr. 15 sind Mittel in Höhe von 450.000 EUR eingeplant. Weitere 30.000 EUR sind für die Herstellung des Breitbandanschlusses veranschlagt. Ferner werden Einzahlungen aus dem Verkauf der Grundstücke des B-Planes Nr. 15 über 1.500.000 EUR erwartet.

 

Im Bereich des Öffentlichen Grüns wurden Ersatzbeschaffungen für den Spielplatz an der Nachtigallentwiete mit 6.000 EUR geplant.

 

r die Freiwillige Feuerwehr wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 15.400 EUR eingeplant. Hier ist die Anschaffung eines Notstromaggregats, die Beschaffung eines Kompressors und der Austausch von Kleingeräten vorgesehen.

 

r die Beschaffung von Inventar im Lindenhof wurden 3.000 EUR eingestellt.

 

Die Investitionsmaßnahmen werden seit dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.

 

Die Tilgung von Krediten (Finanzierungstätigkeit) ist mit 33.400 EUR veranschlagt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn).

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S.1 Nr. 1 i.V.m. § 79 Bas. 2 GO).

 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhornr das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 10. November 2021 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf


Anlage/n:

Haushaltsentwurf der Gemeinde Westerhorn vom 10. November 2021

 

 

gez. Maier
Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2022 der Gemeinde Westerhorn vom 10.11.2021 (1325 KB)      

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