Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-304
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2022 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Gesamtbetrag der Erträge des Ergebnishaushaltes wird auf 683.100 EUR und der der Aufwendungen auf 680.100 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.000 EUR aus.
Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A belaufen sich danach auf 13.800 EUR und die aus der Grundsteuer B auf 63.500 EUR (+ 300 EUR). Der Gewerbesteueransatz wurde nach einer konservativen Planung im Vorjahr aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage, die durch die Corona Pandemie ausgelöst wurde, für 2022 anhand einer Festsetzungsvorausschau mit 60.000 EUR (+ 19.000 EUR) veranschlagt.
Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer in Höhe von 205.700 EUR (+ 4.900 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 31.000 EUR (- 3.500 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2021 in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2022 berechnet. Die Kompensationszahlungen aus dem Stabilitätspakt seitens des Landes Schleswig-Holstein für Mindereinahmen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurden mit 3.800 EUR in den Haushalt aufgenommen.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich auf insgesamt 157.800 EUR (- 2.800 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 134.900 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 22.900 EUR.
Die Kreisumlage ist mit 191.700 EUR (+ 11.600 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 33,95 %.
Laut dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022 wird die Schulumlage auf insgesamt 484.100 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf rd. 37.600 EUR (+ 10.000 EUR).
Die Schulkostenbeiträge sind mit 52.200 EUR (- 800 €) veranschlagt. Die Planung erfolgt anhand der Vorjahreswerte.
Der 20%- Kostenanteil an der gemeinsamen Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/ Osterhorn beläuft sich auf 13.500 EUR (- 800 EUR).
Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwaltungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2022 wird erstmalig für die geplanten Aufwendungen in Höhe von 64.600 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2022 ist der Anteil der Gemeinde Osterhorn mit 5.300 EUR eingeplant.
Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2022 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.
Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Osterhorn ist für 2022 mit einem Betrag von 70.300 EUR (+ 6.100 EUR) zu rechnen.
Für die Aufstellung des B-Planes Nr. 2 sind 10.000 EUR eingeplant.
Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband wurde mit 25.000 EUR (+ 4.000 EUR) veranschlagt. Die Erhöhung resultiert aus der Aufgabenerweiterung um die Geh- und Radwege. Für die Straßenunterhaltung sind weitere 4.000 EUR geplant.
In 2021 wurde die Entschlammung der Klärteichanlage durchgeführt. Die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung wurden daraufhin für die Folgejahre neu kalkuliert. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werden 43.300 EUR für die Entschlammung der Klärteichanlage zurückgestellt. Mit der Entschlammung erfolgte eine Neukalkulation der Schmutzwassergebühren, sodass für 2022 mit Benutzungsgebühren in Höhe von 90.000 EUR (+ 64.000 EUR) gerechnet wird.
Die Abschreibungen wurden mit 46.600 EUR (- 2.000 EUR) eingeplant. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 5.200 EUR (+/- 0 EUR) gegenüber.
Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen sinkt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2022 auf 977.100 EUR. Der Umlagesatz beträgt 17,76 %. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig rd. 100.300 EUR (- 9.900 EUR).
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 659.100 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 823.300 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 164.200 EUR aus.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit haben ein Volumen von 248.100 EUR.
Der Grunderwerb für den Neubau einer Feuerwache ist mit 400.000 EUR im Amtshaushalt veranschlagt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 40.000 EUR. Darüber hinaus ist der Grunderwerb für die Realisierung des B-Plan Nr. 2 mit 118.500 EUR eingeplant.
Weitere 71.200 EUR entfallen auf Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr. Für die gemeinsame Feuerwehr ist die Anschaffung eines neuen LF10 geplant. Darüber hinaus wird in 2022 eine Tragkraftspritze, eine Atemschutznotfalltasche, eine Atemschutzüberwachungstafel und ein Notstromaggregat angeschafft. Hierfür besteht eine Restkreditermächtigung aus dem vergangenen Haushaltsjahr, die die Gemeinde Osterhorn in Anspruch nehmen kann, wenn der Stand der liquiden Mittel dies erfordert.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung sind 500 EUR für Grunderwerbszwecke, 1.700 EUR für den Erwerb von beweglichem Vermögen, 2.000 EUR als Vorratsansatz für Tiefbaumaßnahmen und weitere 12.500 EUR für die Grundstücksanschlussleitungen im B-Plan Nr. 2 eingeplant.
Die Investitionsmaßnahmen werden seit dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.
Für die Tilgung der laufenden Kredite werden 1.700 EUR eingeplant.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend ist gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn kein Gremium zuständig.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 79 Abs. 2 GO).
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 15. November 2021 beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf vom 15. November 2021
Anlage/n:
Haushaltsentwurf vom 15. November 2021
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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1 | Haushaltsentwurf 2022 der Gemeinde Osterhorn vom 15.11.2021 (1222 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76