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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-302  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
30.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2022 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

Der Ergebnisplan weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 341.100 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.720.400 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.379.300 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A liegen mit 23.000 EUR auf dem Vorjahresniveau. Bei den Erträgen aus der Grundsteuer B wird mit 68.500 EUR (+ 500 EUR) eine geringe Steigerung erwartet. Der Gewerbesteueransatz wurde aufgrund der durch die Corona Pandemie ausgelösten schwierigen wirtschaftlichen Lage anhand einer Festsetzungsvorausschau für 2022 konservativ geplant und mit 167.000 EUR (- 63.000 EUR) veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 333.500 EUR (+ 7.900 EUR) und der Umsatzsteuer in Höhe von 18.600 EUR (- 2.100 EUR) wurden auf Grundlage der Steuerschätzung von Mai 2021 i.V.m. dem Haushaltserlass 2022 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich insgesamt auf 169.500 EUR (+ 45.400 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 132.300 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 37.200 EUR. Der Zuweisungswert ist dem Erlass zum Finanzausgleich 2022 entnommen.

 

Die Kreisumlage ist mit 283.000 EUR (+ 12.100 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatzr die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 33,95 %.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022 wird die Schulumlage auf insgesamt 484.100 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf rd. 60.600 EUR (+ 25.400 EUR).

 

Mit insgesamt 101.900 EUR (+ 100 EUR) erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge. Die Planung erfolgt anhand der Vorjahreswerte.

 

Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwaltungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2022 wird erstmalig für die geplanten laufenden Kosten in Höhe von 64.600 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2022 ist der Anteil der Gemeinde Bokel mit 4.800 EUR eingeplant.
Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2022 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.

Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Bokel ist für 2022 mit einem Betrag von 59.300 EUR zu rechnen.

 

In 2021 wurde die Entschlammung der Klärteichanlage durchgeführt. Die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung wurden daraufhin für die Folgejahre neu kalkuliert. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werden 43.000 EUR für die Entschlammung der Klärteichanlage und weitere 15.000 EUR für die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens zurückgestellt.  Durch die Neukalkulation der Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung wird mit Erträgen in Höhe von 130.000 EUR (+ 46.000 EUR) gerechnet.

 

Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband ist mit 33.900 EUR (+ 5.000 EUR) eingeplant. Für die weiteren Unterhaltungsmaßnahmen der Gemeindestraßen wurden 20.000 EUR veranschlagt.

 

r die Aufstellung von Bebauungsplänen sind 30.000 EUR in den Haushalt aufgenommen worden.

 

Die bilanziellen Abschreibungen wurden mit 151.200 EUR (- 6.800 EUR) geplant. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 41.400 EUR (+ 22.300 EUR) gegenüber.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen sinkt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2022 auf 977.100 EUR. Der Umlagesatz beträgt 17,76 %. Auf die Gemeinde Bokel entfallen anteilig rd. 148.100 EUR (- 17.000 EUR).

 

 

Finanzhaushalt

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 1.628.800 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 1.914.900 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 286.100 EUR aus.

 

Der Jahresfehlbetrag im Finanzplan ist größtenteils durch die geplante Beteiligung der Gemeinde Bokel an der Schleswig-Holstein Netz AG mit einem Volumen von 420.000 EUR begründet.

 

Darüber hinaus haben die weiteren veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ein Volumen von insgesamt 553.800 EUR. Hiervon entfallen auf den Bereich Abwasser insgesamt 59.700 EUR. Davon entfallen wiederum 500 EUR auf den Erwerb von Grundstücken, 2.200 EUR auf den Erwerb von beweglichem Vermögen und 57.000 EUR sind für Tiefbaumaßnahmen eingeplant. Hier ist der Ausbau des Schmutzwasserkanals für die Erschließung des B-Plan Nr. 7 "Wohngebiet südl. Seestraße" mit 52.000 EUR und 5.000 EUR als Vorratsansatz für weitere Tiefbaumaßnahmen im Bereich Abwasser vorgesehen.

 

Der Grunderwerb im Bereich des B-Plan Nr. 7 wurde mit 220.000 EUR eingeplant. Der Verkauf der Grundstücke ist mit 620.200 EUR veranschlagt.

 

Die Herstellung der Straße für den B-Plan Nr. 7 "Wohngebiet südl. Seestraße" ist mit 100.000 EUR und der Anschluss an das Breitbandnetz mit 15.000 EUR eingeplant.

 

Die Sanierung der Straßenbeleuchtung ist mit 60.000 EUR veranschlagt. Hierfür werden Zuschüsse in Höhe von 12.000 EUR erwartet.

 

Die Erneuerung der Heizungsanlage der Dörpstuv/Sportlerhauses ist mit 25.000 EUR veranschlagt. Demgegenüber steht ein eingeplanter Zuschuss des Amtes Hörnerkirchen in Höhe von 8.700 EUR und eine Zuweisung des Bundes mit 7.500 EUR. Darüber hinaus ist die Anschaffung von Bänken für den Vorplatz der Dörpstuv mit 2.500 EUR und die Anschaffung eines professionellen Geschirrspülers mit 5.000 EUR eingeplant.

 

Der Grunderwerb für den Neubau einer Feuerwache ist mit 400.000 EUR im Amtshaushalt veranschlagt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf 64.000 EUR. Darüber hinaus ist für die Feuerwehr die Beschaffung von beweglichem Vermögen mit 400 EUR vorgesehen und ein Zuschuss zum Übungsanhänger der Jugendfeuerwehr in Höhe von 2.200 EUR eingeplant.

 

Die Investitionsmaßnahmen werden seit dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.

 

Die Tilgung von Krediten ist weiterhin mit 36.000 EUR veranschlagt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 lit. c) der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel der Finanzausschuss.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§§ 28 S. 1 Nr. 1, 79 Abs. 2 GO).


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokelr das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 09. November 2021 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2022


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2022 vom 09. November 2021
 

 

 

 

gez. Maier
Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2022 der Gemeinde Bokel vom 09.11.2021 (1413 KB)      

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