Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-295
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Sachverhalt:
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2019 wird dem Finanzausschuss Bokel zur Prüfung vorgelegt (§ 95n Abs. 5 GO).
Der Jahresabschluss 2019 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 86.638,26 EUR aus. Jahresfehlbeträge sollen durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden (§ 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Die Schlussbilanz der Gemeinde Bokel zum 31.12.2019 weist für die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von von 341.625,95 EUR aus.
Eine Deckung des Jahresfehlbetrages ist somit durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage möglich. Nach Umbuchung würde die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von 254.987,69 EUR ausweisen und somit 11,31 % der Allgemeinen Rücklage (2.253.879,21 EUR) betragen.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 86.638,26 EUR durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage zu decken.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel).
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 95n GO).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt den Jahresabschluss zum 31.12.2019 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 86.638,26 EUR wird durch Umbuchung aus Ergebnisrücklage gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Anlagen
Anlage/n:
- Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2019 inkl. Anlagen
- Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2019
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2019 inkl. Anhang (1166 KB) | |||
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2 | Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2019 (578 KB) |
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