Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-295  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
03.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2019 wird dem Finanzausschuss Bokel zur Prüfung vorgelegt (§ 95n Abs. 5 GO).

 

Der Jahresabschluss 2019 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 86.638,26 EUR aus. Jahresfehlbeträge sollen durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden (§ 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Die Schlussbilanz der Gemeinde Bokel zum 31.12.2019 weist für die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von von 341.625,95 EUR aus.

 

Eine Deckung des Jahresfehlbetrages ist somit durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage möglich. Nach Umbuchung würde die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von 254.987,69 EUR ausweisen und somit 11,31 % der Allgemeinen Rücklage (2.253.879,21 EUR) betragen.

 

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 86.638,26 EUR durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage zu decken.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel).

 

Abschließend zuständig  ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 95n GO).

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt den Jahresabschluss zum 31.12.2019 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 86.638,26 EUR wird durch Umbuchung aus Ergebnisrücklage gedeckt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
siehe Anlagen


Anlage/n:

-          Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2019 inkl. Anlagen

-          Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2019

 

 

 

gez. Maier
Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2019 inkl. Anhang (1166 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2019 (578 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner