Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-288
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Sachverhalt:
Die Gebührenkalkulation im Bereich Niederschlagswasser für den Zeitraum 2020/2021 ist auskömmlich. Eine Änderung der Niederschlagswassergebühr ist nicht notwendig. Der Kalkulationszeitraum wird analog zu den Schmutzwassergebühren für die Jahre 2022/2023 empfohlen.
Gebühr in €/ m²
Kostenniveau 2022/2023 0,22
Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren - 0,01
Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2022/23 0,21
Vergleich bisher 0,21
Es wird empfohlen, die in der 2.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebühren-satzung vom 12.12.2014 festgesetzte Gebühr nicht zu ändern.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die in der 2.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung vom 12.12.2014 festgesetzte Gebühr in Höhe von 0,21 €/ m² wird für den Kalkulationszeitraum 2022/2023 nicht verändert.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Die ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Niederschlagswasser wird gewähr-leistet.
Anlage/n:
Ergebnisse Gebührenberechnung
gez
Maier
Fachbereichsleitung.
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Anlagen: | |||||
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1 | Ergebnisse Westerhorn vKalk 22-23 (175 KB) |
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