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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-287  

Betreff: 1.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung vom 15.12.2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
14.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation im Bereich Niederschlagswasser für den Zeitraum 2020/2021 ist auskömmlich. Eine Änderung der Niederschlagswassergebühr ist nicht erforderlich. Der Kalkulationszeitraum wird analog der Schmutzwassergebühren für die Jahre 2022/2023 empfohlen.

 

Gebühr in €/ m³

 

Kostenniveau 2022/2023        0,14 

Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren                        - 0,04

Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2022/23      0,10

Vergleich bisher         0,10

 

Es wird empfohlen, die in der 1.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebühren-satzung vom 15.12.2014 festgesetzte Gebühr nicht zu ändern.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

Die in der 1.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung vom 15.12.2014 festgesetzte Gebühr in Höhe von 0,10 €/m² wird für den Kalkulationszeitraum 2022/2023 nicht verändert.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt


Finanzielle Auswirkungen:

Die ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Niederschlagswasser wird gewährleistet.
 


Anlage/n:

Ergebnisse Gebührenberechnung

 


 

 

 

 

gez

Maier
Fachbereichsleitung.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnisse Osterhorn vKalk 22-23 (178 KB)      

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