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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-285  

Betreff: Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht. 

 

Ergebnishaushalt  

 

Die Haushaltssatzung weist im Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2022 einen ausgeglichenen Haushalt aus. Der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen wird auf 2.995.800 EUR festgesetzt.

 

Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben seit dem 01. Januar 2008 mit öffentlich-rechtlichem Vertrag die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. r 2022 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 733.600 EUR geplant. Die Vorauszahlungen für 2021 beliefen sich auf 739.200 EUR. Die endgültige Abrechnung für das Haushaltsjahr 2021 kann erst mit dem Jahresabschluss erstellt werden. Darüber hinaus ist eine anteilige Kostenerstattung der KommunIT-Umlage in he von 99.000 EUR (22 % von 450.000 EUR pro Jahr) im Haushalt des Amtes Hörnerkirchen veranschlagt. 

 

Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 180.900 EUR (Vorjahr 2020 = 175.700 EUR). Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Haushaltsjahr 2022 sind die Tariferhöhungen in he von 3 % eingeplant. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beläuft sich auf 2,83 Stellen. 

 

Die Umlage für die Grundschule Hörnerkirchen wird auf 484.100 EUR (2021 = 302.800 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:  

 

 

Bokel            60,512,50 EUR

Brande-Hörnerkirchen          222.686,00 EUR 

Osterhorn           37.517,75 EUR 

Westerhorn       163.383,75 EUR

 

Summe         484.100,00 EUR 

 

Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit -  sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt. In den vergangenen Haushaltsjahren wurde die Schulumlage zur Entlastung der Gemeinden um den jeweiligen Anteil einer bestimmten Maßnahme reduziert und durch die liquiden Mittel des Amtes Hörnerkirchen gedeckt. Ein Vergleich des geplanten Haushaltsansatzes der Schulumlager 2020 mit den aus dem 3. Quartal 2020 hochgerechneten Ist-Zahlen ergab, dass eine Reduzierung der Schulumlage in Höhe von ca. 145.000 EUR zur Entlastung der Gemeinden gerechtfertigt war. Da es an einer bestimmten Maßnahme in gleicher Höhe mangelte, wurde dieser Betrag pauschal von der Schulumlage in Abzug gebracht. r das Haushaltsjahr 2022 ergibt dieser Vergleich, dass die hochgerechneten Ist-Zahlen wieder höher sind, als die reduziert geplante Schulumlage des Vorjahres. Insofern ist eine erneute Reduzierung der Schulumlage zur Entlastung der Gemeinden in 2022 nicht gerechtfertigt.

 

 

Die Umlage für die Trägerschaft der Kindertagesstätten wird auf 64.600 EUR festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:  

 

 

Bokel              4.726,83 EUR

Brande-Hörnerkirchen            27.310,57 EUR 

Osterhorn             5.252,03 EUR 

Westerhorn        27.310,57 EUR

 

Summe          64.600,00 EUR 

 

 

Die Amtsumlage wird in Höhe von 977.100 EUR (2021 = 1.066.600 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 17,76 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich damit im Einzelnen folgende Teilbeträge: 

 

Bokel            148.050,54 EUR

Brande-Hörnerkirchen     381.372,00 EUR

Osterhorn            100.258,28 EUR

Westerhorn         347.419,18 EUR 

 

Summe                                 977.100,00 EUR

 

Die Berechnungen der Umlagen sind der Haushaltssatzung beigefügt.

 

 

Finanzhaushalt  

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 4.261.200 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 4.542.100 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 280.900 EUR aus.

 

r den Grunderwerb zum Neubau einer Kindertagesstätte sind 519.000 EUR im Haushalt 2022 veranschlagt. Für Baukosten werden in 2022 Mittel in Höhe von 200.000 EUR bereitgestellt. Darüber hinaus wird eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Haushaltsjahre 2023 mit 2.000.000 EUR und 2024 mit weiteren 1.800.000 EUR veranschlagt. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 4.519.000 EUR. r den Grunderwerb und die Baukosten in 2022 ist die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 720.000 EUR vorgesehen.

 

Der Grunderwerb für den Neubau einer Feuerwache ist mit 400.000 EUR veranschlagt. Die Refinanzierung des Grunderwerbs erfolgt über Investitionszuschüsse der Gemeinden in selber Höhe. Die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden wurde anhand des Amtsumlagesatzes für 2021 geplant.

 

r Investitionszuweisungen und Zuschüsse im Bereich der Sportförderung sind 10.800 EUR im Haushaltsplan vorgesehen. Hier wird die Erneuerung der Heizungsanlage in der Dörpstuv mit 8.800 EUR und die Anschaffung von Sportgeräten mit 2.000 EUR gefördert.

 

In der Grundschule rnerkirchen sind r die Sanierung des Daches der Sporthalle 200.000 EUR und für die Sanierung des Toilettentraktes weitere 100.000 EUR eingeplant. Für diese Maßnahmen wird mit Zuweisungen des Landes Schleswig-Holstein in he von 150.000 EUR (50 %) gerechnet. r die Beschaffung von beweglichen Vermögen sind insgesamt 20.800 EUR eingeplant. Hier sollen u.a. in 2022 und 2023 der PC-Raum neu ausgestattet werden. Darüber hinaus sind die Anschaffung eines Bildschirms, Beamers, eines Laptops, IPads, die Erneuerung des Klingelsystems und Haushaltsansätze für den Allgemeinen Bedarf eingeplant. r die Umsetzung von möglichen investiven Hochbaumaßnahmen ist eine energetische Beratung mit 20.000 EUR angesetzt. Für diese Beratung werden Zuschüsse in Höhe von 16.000 EUR erwartet. Ferner sind weitere 1.000 EUR für mögliche bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fortführung des Medienkonzeptes veranschlagt.

 

Darüber hinaus sind für weitere Beschaffungen von beweglichem Vermögen 8.500 EUR eingeplant. Davon entfallen 7.500 EUR auf den Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements und 1.000 EUR auf den Bereich der Hilfen für Asylbewerber.  

 

r Nachverdichtungen des Breitbandnetzes sind 50.000 EUR eingeplant. Für diesen Zweck wurden auch in die mittelfristige Finanzplanung von 2023 bis 2025 wieder jeweils 50.000 EUR aufgenommen. r Hausanschlüsse außerhalb von Bebauungsplänen sind Baukostenzuschüsse von den Stadtwerken Neumünster in Höhe von 2.000 EUR jährlich veranschlagt. In 2021 war eine Netzerweiterung des Breitbandnetzes erforderlich. Hierfür waren Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 EUR eingeplant, die über die Aufnahme eines rentierlichen Kredites bereitgestellt werden sollten. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsentwurfesr 2022 wurde die Kreditermächtigung noch nicht in Anspruch genommen. Die Kreditermächtigung wird daher vorsorglich nach 2022 übertragen.

 

Die Investitionsmaßnahmen werden ab dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.

 

Die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten ist mit 185.500 EUR veranschlagt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss.


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 01. November 2022 beschlossen. 

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2022


Anlage/n:

- Haushaltsentwurf 2022 vom 01. November 2021 inkl. Stellenplan

 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2022 des Amtes Hörnerkirchen vom 01.11.2021 inkl. Stellenplan (2044 KB)      

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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

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