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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-276  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen gem. § 95d GO im Rahmen des Jahresabschlusses 2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit dem Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2018 sind die folgenden in der Anlage ausgewiesenen Über- und Außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen eingetreten. Diese Überschreitungen sind von der Gemeindevertretung nachträglich zu genehmigen (§ 95d Abs. 1 GO).

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt
(siehe Detaildarstellung in der Anlage)

 89.093,70 EUR

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt
(siehe Detaildarstellung in der Anlage)

226,48 EUR

 

Die Gemeindeanteile für die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 37.761,59 EUR wurden im Rahmen des Jahresabschlusses als interne Leistungsbeziehung verbucht. Da die Verrechnung innerhalb der Haushaltsplanung anders geplant wurde, sorgt dies ebenfalls für Außerplanmäßige Aufwendungen, welchen in gleicher Höhe entsprechende Erträge entgegenstehen.

Ein weiterer nennenswerter Posten sind die verschiedenen Abschreibungen in Höhe von 49.171,82 EUR, welche bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht in erforderlicher Höhe geplant werden konnten und nicht der echten Deckungsfähigkeit unterliegen (§ 22 Abs. 5 GemHVO-Doppik).

Im Bereich der Abwasserbeseitigung wurde zudem die Gebührenüberdeckung der Schutzwassergebühr in Höhe von 1.933,81 EUR dem Sonderposten zum Gebührenausgleich zugeführt. Diese Aufwendung wurde bei Aufstellung des Haushaltes nicht geplant. Der Sonderposten wird in künftigen Jahren mit einer Gebührenunterdeckung aufgelöst und wird entsprechend zu Erträgen führen.

Die Deckung dieser Überschreitungen erfolgte im Rahmen des Jahresabschlusses (§ 95d Abs. 1 S. 2 GO). Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 88.780,36 EUR aus.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 95d Abs. 1 GO).

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bokel genehmigt die Über- und Außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 89.093,70 EUR und Auszahlungen in Höhe von 226,480 EUR, die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2018 entstanden sind (§ 95d Abs. 1 GO).

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlage
 


Anlage:

-          Liste Haushaltsüberschreitungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2018

 


 

gez. Maier
Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsueberschreitungen zum Jahresabschluss 2018 (224 KB)      

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