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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-275  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
03.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird dem Finanzausschuss Bokel zur Prüfung vorgelegt (§ 95n Abs. 5 GO).

 

Der Jahresabschluss 2018 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 88.780,36 EUR aus. Der Jahresüberschuss, der nicht für den Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird, ist der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklagen zuzuführen (§ 25 Abs. 2 GemHVO-Doppik). In der Gemeinde Bokel besteht kein vorgetragener Jahresfehlbetrag zum 31.12.2018.

 

Die Ergebniscklage darf höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Die Ergebnisrücklage dient dabei dem Ausgleich von Jahresfehlbeträgen (§ 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik).

 

Es ist somit darauf zu achten, dass die Ergebnisrücklage der Gemeinde Bokel mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage beträgt.

 

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Jahresüberschuss in voller Höhe von 88.780,36 EUR der Ergebnisrücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage würde sich nach der Verbuchung auf 341.625,95 EUR erhöhen und 15,16 % (+ 3,94 %) der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht errichtet.

 

Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel).

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 95n GO).

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2018 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 88.780,36 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt

.


Finanzielle Auswirkungen:
siehe Anlagen


Anlagen:

-          Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2018 inkl. Anlagen

-          Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2018


 

 

gez. Maier
Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2018 inkl. Anhang (1177 KB)      
Anlage 1 2 Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2018 (582 KB)      

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