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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-273  

Betreff: Schülerbeförderung - zentrale Punkte in Bokholt-Hanredder
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Suderow, Birgit
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Entscheidung
11.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gem. § 3 der Satzung des Kreises Pinneberg über die Anerkennung der notwendigen Schülerbeförderungskosten ist der Schulweg der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen einem oder mehreren zentralen Punkten des Wohnortes eines Schülers und der nächstgelegenen bzw. zuständigen Schule. Der oder die zentralen Punkte werden vom Schulträger nach Anhörung der Wohnsitzgemeinde festgesetzt. Anstelle des zentralen Punktes kann auch der Wohnort des Schülers zum Ausgangspunkt des Schulweges bestimmt werden. Die Kosten der Schülerbeförderung tragen der Kreis Pinneberg (2/3) und die Stadt Barmstedt (1/3).

Bisher wurden für die Gemeinde Bokholt-Hanredder zwei zentrale Punkte festgesetzt, der AKN Bahnhof Vloch und für den Ortsteil Offenau die ehemalige Bushaltestelle Offenau (Offenau 32).

Die Gemeinde Bokholt-Hanredder hat beantragt, das Gemeindezentrum Hauptstr. 87, 25335 Bokholt-Hanredder, als weiteren zentralen Punkt festzusetzen. Damit sollen Schüler aus den Ortsteilen Offenau (hinter der Autobahn) und Bokholt einen Anspruch auf eine Winterbeförderung erhalten. In den letzten Jahren sind einige Neubaugebiete in der Gemeinde Bokholt-Hanredder entstanden. Durch die Lage des zentralen Punktes Voßoch haben die Schülerinnen und Schüler aus diesen Neubaugebieten zur Zeit keinen Anspruch auf eine Winterbeförderung, obwohl sie tatsächlich einen Schulweg von mehr als 4 km zurücklegen müssen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Bestimmung eines zentralen Punktes erfolgte in früheren Zeiten in der Regel aus Verwaltungsvereinfachungsgründen, da damit nicht mehr in jedem Einzelfall die Entfernung des kürzesten verkehrsüblichen Weges zwischen der Wohnung der Schüler/innen durch Pläne oder durch das Abfahren der Strecke zu den Schulen ermittelt werden musste.

Durch die Möglichkeit mit einem Routenplaner die Entfernung zwischen Schule und Wohnort zu ermitteln, hat der Verwaltungsaufwand jedoch deutlich abgenommen. Ein weiterer zentraler Punkt würde zudem den Verwaltungsaufwand erhöhen, da für jede Schülerin und jeden Schüler einzeln geprüft werden muss, welcher zentrale Punkt für ihn/sie (Zuordnung der Straßen inkl. Hausnummer zu dem jeweiligen zentralen Punkt) ausschlaggebend wäre.

 

Ziel der Einrichtung eines zentralen Punktes ist aus Schulträgersicht jedoch nicht, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung erhalten, auch wenn sie in zumutbarer Entfernung (4 km bzw. 6 km) zur nächstgelegenen Schule wohnen.

 

Derzeit besuchen 48 Schülerinnen und Scler aus der Gemeinde Bokholt-Hanredder weiterführende Schulen in Barmstedt. Hiervon haben derzeit 4 Kinder einen Anspruch auf Schülerbeförderung (Kosten 676,- € davon 1/3 225,33 €).

Bei Festlegung eines zusätzlichen zentralen Punktes „Hauptstr. 87“tten 48 Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung (Kosten 8.112.- € davon 1/3 2.704.- €).

 

Nach Aufgabe der beiden zentralen Punkte haben 12 Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung (Kosten 3.684,- € davon 1/3 1.228,-€)

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass vorbehaltlich einer Einigung mit der Gemeinde Bokholt-Hanredder die bisher für die Gemeinde geltenden zentralen Punkte AKN Bahnhof Voßloch und für den Ortsteil Offenau die ehemalige Bushaltestelle Offenau (Offenau 32) aufgegeben werden und zukünftig die Wohnung der jeweiligen Schülerin/ des jeweiligen Schülers als Ausgangspunkt des Schulweges bestimmt wird.

 

Die Stadt Elmshorn hat in der Sitzung des Ausschusses Kinder, Jugend, Schule und Sport vom 27.10.2021 den Beschluss gefasst, die zentralen Punkte vorbehaltlich einer Einigung mit der Gemeinde Bokholt-Hanredder aufzuheben.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport der Stadt Barmstedt

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Einrichtung eines weiteren zentralen Punktes für die Gemeinde Bokholt-Hanredder wird abgelehnt.

 

Vorbehaltlich einer Einigung mit der Gemeinde Bokholt-Hanredder werden ab dem 01.08.2022 die bisher für die Gemeinde festgelegten Punkte AKN Bahnhof Voßloch und für den Ortsteil Offenau (Offenau 32) aufgegeben und zukünftig die Wohnung der jeweiligen Schülerin/ des jeweiligen Schülers als Ausgangspunkt des jeweiligen Schulweges bestimmt.

r Schülerinnen und Schüler, die bereits nach der derzeitigen Regelung eine Schülerfahrkarte erhalten haben, gilt die bisherige Regelung bis zu einem Schulwechsel bzw. Abschluss des 10. Jahrgangs weiter fort.

 

  1. Der Einrichtung eines weiteren zentralen Punktes wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
-entfällt-


Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag 1:

Nach Aufgabe der beiden zentralen Punkte entstehen im Schuljahr 2022/2023 Kosten in Höhe von ca. 3.684,- € davon trägt der Kreis 2/3 der Kosten 2.456.- € und 1/3 der Kosten trägt die Stadt Barmstedt 1.228,-€.

 

Beschlussvorschlag 2:

Bei Festlegung eines zusätzlichen zentralen Punktes entstehen im Schuljahr 2022/2023 Kosten in Höhe von ca. 8.112.- € davon trägt der Kreis 2/3 der Kosten 5.408.- € und 1/3 der Kosten tgt die Stadt Barmstedt 2.704,-€.


Anlage/n:

-Vorläufiger Protokollauszug Stadt Elmshorn

 

 

gez. Lichy

Fachbereichsleiter

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorläufiger Protokollauszug Stadt Elmshorn (428 KB)      

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