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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-271  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95d GO im Rahmen des Jahresabschlusses 2017
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit dem Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2017 sind die folgenden in der Anlage ausgewiesenen Über- und Außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen eingetreten. Diese Überschreitungen sind von der Gemeindevertretung nachträglich zu genehmigen (§ 95d Abs. 1 GO).

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt

(siehe Detaildarstellung in der Anlage)

106.487,26 EUR

 

 

Finanzrechnung (7xxxxx)

 

Mehrauszahlungen insgesamt

791,00 EUR

(siehe Detaildarstellung in der Anlage)

 

 

Die Mehraufwendungen sind zum Teil durch die Erhöhung der Zuführung zur Rückstellung für die künftige Entschlammung der Klärteichanlagen in Höhe von 17.000,00 EUR entstanden.

 

Die Gemeindeanteile für die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 46.097,56 EUR wurden im Rahmen des Jahresabschlusses als interne Leistungsbeziehung verbucht. Da die Verrechnung innerhalb der Haushaltsplanung anders geplant wurde, sorgt dies ebenfalls für Außerplanmäßige Aufwendungen, welchen in gleicher Höhe entsprechende Erträge entgegenstehen.

 

Ein weiterer nennenswerter Posten sind die verschiedenen Abschreibungen in Höhe von 43.389,70 EUR, welche bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht in erforderlicher Höhe geplant wurden und nicht der echten Deckungsfähigkeit unterliegen (§ 22 Abs. 5 GemHVO-Doppik).

 

Die Deckung dieser Überschreitungen erfolgte im Rahmen des Jahresabschlusses (§ 95d Abs. 1 S. 2 GO). Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 25.058,52 EUR aus.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 95d Abs. 1 GO).

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bokel genehmigt die Über- und Außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 106.487,26 EUR und Auszahlungen in Höhe von 791,00 EUR, die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 entstanden sind (§ 95d Abs. 1 GO).



Finanzielle Auswirkungen:
 


Anlage/n:

-          Liste der Haushaltsüberschreitungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017
 

 

 

 

gez. Maier
Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsueberschreitungen zum Jahresabschluss 2017 (142 KB)      

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