Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-270
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Sachverhalt:
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird dem Finanzausschuss Bokel zur Prüfung vorgelegt (§ 95n Abs. 5 GO).
Der Jahresabschluss 2017 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 25.058,52 EUR aus. Der Jahresüberschuss, der nicht für den Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird, ist der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklagen zuzuführen (§ 25 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
Die Ergebnisrücklage darf höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Die Ergebnisrücklage dient dabei dem Ausgleich von Jahresfehlbeträgen (§ 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik).
Es ist somit darauf zu achten, dass die Ergebnisrücklage der Gemeinde Bokel mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage beträgt.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Jahresüberschuss in voller Höhe von 25.058,52 EUR der Ergebnisrücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage würde sich nach der Verbuchung auf 252.845,59 EUR erhöhen und 11,22 % (+ 1,11 %) der Allgemeinen Rücklage betragen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht errichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel).
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 95n GO).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2017 und den dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 25.058,52 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Anlagen
Anlagen:
- Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2017
- Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2017
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2017 inkl. Anlagen (1166 KB) | |||
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2 | Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2017 (619 KB) |
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